Der Fall Webster: Bosman 2?!?
02.02.2008 - 16:07 Uhr
02.06.2010 - 15:24 Uhr
Zitat von hohuob:
Zitat von D3ftone:
Zitat von MartinMartin:
Weils gerade wieder aktuell wird wegen Atan.
Also da gibts schon einen sehr wichtigen Teil bei der Sache.
Der Vertrag muss mindestens drei Jahre alt sein, sonst kann man nicht auf das Webster-Urteil berufen.
Das würde heißen das zbsp. Janko nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen könnte, der hat erst letztes Jahr einen neuen Vertrag unterschrieben.
Anders wäre das bei Kavlak, sein Vertrag ist schon dreieinhalb Jahre alt.
Ausser ihr wusstet das alle und ich nicht^^
Ist mir neu, woher hast du das?
Beim Beispiel Janko wären aber sowieso noch schätzomativ 4,5Mio (geh jetzt mal von 1,5Mio pro Jahr aus) zu zahlen, da ja das Gehalt für die Restlaufzeit abgegolten werden muss, oder?
Stand heute unter Anderem im Online-Kurier:
http://kurier.at/sport/fussball/2005809.php
ah ok, danke! :)
Zitat von D3ftone:
Zitat von MartinMartin:
Weils gerade wieder aktuell wird wegen Atan.
Also da gibts schon einen sehr wichtigen Teil bei der Sache.
Der Vertrag muss mindestens drei Jahre alt sein, sonst kann man nicht auf das Webster-Urteil berufen.
Das würde heißen das zbsp. Janko nicht einfach aus dem Vertrag aussteigen könnte, der hat erst letztes Jahr einen neuen Vertrag unterschrieben.
Anders wäre das bei Kavlak, sein Vertrag ist schon dreieinhalb Jahre alt.
Ausser ihr wusstet das alle und ich nicht^^
Ist mir neu, woher hast du das?
Beim Beispiel Janko wären aber sowieso noch schätzomativ 4,5Mio (geh jetzt mal von 1,5Mio pro Jahr aus) zu zahlen, da ja das Gehalt für die Restlaufzeit abgegolten werden muss, oder?
Stand heute unter Anderem im Online-Kurier:
http://kurier.at/sport/fussball/2005809.php
ah ok, danke! :)
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