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Trainingseindrücke

05.09.2011 - 20:29 Uhr
Trainingseindrücke |#1311
04.03.2022 - 18:12 Uhr
Wenn er von außerhalb filmt, hat man vereinsseitig vermutlich leider tatsächlich wenig Handhabe dies zu unterbinden

Aber wie ist es damit:
Quelle: anwalt.org
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

Könnte man ihn evtl. auf dieser Rechtsgrundlage belangen oder solche Tätigkeiten ggf. auch polizeilich unterbinden lassen?

Wo sind unsre Rechtsgelehrten?

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#wirhabeneinentraum

-= Wo wir sind, ist „Dynamoland“ =-
Trainingseindrücke |#1312
04.03.2022 - 20:33 Uhr
Personen der Zeitgeschichte / Prominente/Sportler
Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte/Prominenten im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken, dürften wir dieses Foto also veröffentlichen.
Ebenso gilt dies für Sportler im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion oder am Trainingplatz, bzw der An-und Abfahrt zu beidem.
Trainingseindrücke |#1313
04.03.2022 - 21:46 Uhr
Zitat von Bertol
Personen der Zeitgeschichte / Prominente/Sportler
Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte/Prominenten im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken, dürften wir dieses Foto also veröffentlichen.
Ebenso gilt dies für Sportler im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion oder am Trainingplatz, bzw der An-und Abfahrt zu beidem.

Mag sein. Es ist trotzdem ziemlich daneben und schadet dem Verein. Wenn wirklich so viel journalistisches Interesse besteht, dann wäre doch auch ein Blog verbunden mit einem Instagramkanal eine Idee. Hier könnte man sich wirklich austoben und ggf. etwas kontroverser sein ggf. mit einer Ergänzung an Interviews. Vielleicht bekommt man dann auch eine Einladung zur PK. Zumindest wären das alles bessere Sachen als das Filmen und Veröffentlichen unserer Trainings.
Trainingseindrücke |#1314
04.03.2022 - 22:05 Uhr
Jap, sehe ich leider auch so, dass das Filmen von Sportlern (hier die Spieler der SG Dynamo Dresden) in Ausübung ihrer Tätigkeit als Personen des öffentlichen Interesses von außerhalb des Vereins-/ bzw. Trainingsgeländes keine strafbare Handlung darstellt es sei denn es befindet sich eine Privatperson auf dem Gelände und wird "versehentlich" mitgefilmt.

Inwieweit der Verein hier dennoch Möglichkeiten hat rechtlich dagegen vorzugehen weiß ich leider nicht, könnte mir aber vorstellen das man optisch noch was macht im Sinne von Sichthindernisse anbringen etc. pp. Ferner besteht sicherlich die Möglichkeit "kreativ" tätig zu werden, das heißt ihn per Personen des Sicherheitsdienstes dauerhaft "versehentlich" am Filmen zu hindern (die Linse zu stellen, vor der Kamera herum springen).

Mich macht das jedenfalls auch traurig dass es Fans gibt, deren eigene Geltungssucht so krankhaft übersteigert ist, dass sie es nicht mal merken wenn sie "ihrem" Verein damit schaden und ganz nebenbei bemerkt widert mich dieses ganze Möchtegerninfluencergehabe sowieso an.
Trainingseindrücke |#1315
04.03.2022 - 22:06 Uhr
Tja, da könnte ja mal ein Ordner mit ein paar Gasballons vorbi bzw. hingehen. dann ist zumindest aus mit Stativ. Der könnte seine Ballons dann einfach so lange vor die Linse halten, bis der es kapiert und die Lust verliert.
Trainingseindrücke |#1316
04.03.2022 - 22:58 Uhr
Zitat von DynaMit1983

Jap, sehe ich leider auch so, dass das Filmen von Sportlern (hier die Spieler der SG Dynamo Dresden) in Ausübung ihrer Tätigkeit als Personen des öffentlichen Interesses von außerhalb des Vereins-/ bzw. Trainingsgeländes keine strafbare Handlung darstellt es sei denn es befindet sich eine Privatperson auf dem Gelände und wird "versehentlich" mitgefilmt.

Ich glaube, gerade an dieser Aussage sieht man, dass in Bezug solche Rechte wie, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenem Bild und vor allem filmen/fotografieren in Privatgelände HINEIN die aktuell gültige Rechtslage ziemlich leichtfertig nach dem eigenen Interesse interpretiert wird.
Es genügt mMn ein kurzer Anruf einer allseits bekannten Nummer und die zuständigen Beamten/innen kümmern sich umgehend und nachdrücklich um die betreffende Person - mit Folgen, die dann auch etwas länger im Gedächtnis bleiben. Zwinkernd
Aber anrufen muss natürlich einer (wollen).

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„Ich habe eine gro­ße Sehn­sucht und zie­he mei­ne Mo­ti­va­ti­on dar­aus, zu er­le­ben, was hier los ist, wenn es wirk­lich et­was zu fei­ern gibt.“ Chris Löwe

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Pyknit am 04.03.2022 um 23:02 Uhr bearbeitet
Trainingseindrücke |#1317
05.03.2022 - 08:46 Uhr
Zitat von Bertol
Personen der Zeitgeschichte / Prominente/Sportler
Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte/Prominenten im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken, dürften wir dieses Foto also veröffentlichen.
Ebenso gilt dies für Sportler im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion oder am Trainingplatz, bzw der An-und Abfahrt zu beidem.
Schlüssige Argumentation.
Allerdings würde ich, als juristischer Volllaie, das Filmen einer nichtöffentlichen Trainingseinheit eher mit heimlichen Aufnahmen von bspw. Film-Dreharbeiten an an einem abgesperrten Filmset gleichsetzen.

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Trainingseindrücke |#1318
05.03.2022 - 11:11 Uhr
Zitat von MarCop73
Zitat von Bertol

Personen der Zeitgeschichte / Prominente/Sportler
Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte/Prominenten im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken, dürften wir dieses Foto also veröffentlichen.
Ebenso gilt dies für Sportler im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion oder am Trainingplatz, bzw der An-und Abfahrt zu beidem.
Schlüssige Argumentation.
Allerdings würde ich, als juristischer Volllaie, das Filmen einer nichtöffentlichen Trainingseinheit eher mit heimlichen Aufnahmen von bspw. Film-Dreharbeiten an an einem abgesperrten Filmset gleichsetzen.


Verstehe was du meinst. Personen des öffentlichen Interesses bleiben die Spieler aber trotzdem, auch wenn sie heimlich und auf privatem oder abgesperrten Gelände bei einer nicht öffentlich zugänglichen Trainingseinheit gefilmt werden. Das Problem bleibt also.
Trainingseindrücke |#1319
09.03.2022 - 00:47 Uhr
Zitat von DynaMit1983
Zitat von MarCop73

Zitat von Bertol

Personen der Zeitgeschichte / Prominente/Sportler
Eine weitere Ausnahme gilt für Personen der Zeitgeschichte, wozu in der Regel Prominente zählen.

Die Ausnahme bezieht sich lediglich auf Bilder, die im Zusammenhang mit seinem Wirken stehen. Wenn du den Schauspieler also auf dem roten Teppich fotografierst oder im Foyer eines Kinos bei einer Filmpremiere, darfst du dieses Bild auch veröffentlichen.

Das folgende Bild zeigt den Fußballtrainer Hans Meyer bei der Unterhaltung mit einem Schiedsrichter. Es ist in der Halbzeit eines Fußballspiels entstanden und zeigt ihn als Person der Zeitgeschichte/Prominenten im Rahmen seines Wirkens.

Für die Berichterstattung zu diesem Spiel oder allgemein zu seinem Wirken, dürften wir dieses Foto also veröffentlichen.
Ebenso gilt dies für Sportler im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit im Stadion oder am Trainingplatz, bzw der An-und Abfahrt zu beidem.
Schlüssige Argumentation.
Allerdings würde ich, als juristischer Volllaie, das Filmen einer nichtöffentlichen Trainingseinheit eher mit heimlichen Aufnahmen von bspw. Film-Dreharbeiten an an einem abgesperrten Filmset gleichsetzen.


Verstehe was du meinst. Personen des öffentlichen Interesses bleiben die Spieler aber trotzdem, auch wenn sie heimlich und auf privatem oder abgesperrten Gelände bei einer nicht öffentlich zugänglichen Trainingseinheit gefilmt werden. Das Problem bleibt also.


So einfach ist das nicht. Dazu kann man ja mal bei Rechtsabteilungen diverser inländischer und ausländischer (Klatsch-)Medien nachfragen, was öffentliche Personen und privates Gelände betrifft.
Trainingseindrücke |#1320
09.03.2022 - 07:46 Uhr
Man kann aber auch drauf hoffen, daß die Modder durch das Geschwurbel der letzten Seiten mal feucht durchwischen, also ihrer Aufgabe nachkommen.

Der geneigte Leser, gerade etwas weiter weg wohnend, war immer froh über ein bißchen Zusatzinformation.
Jetzt muß man mitanschauen, wie sich die Kibitze hier gegenseitig verbal verdreschen. Hat was sehr weltstädtisches.
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