Allgemeine Kaderdiskussion
23.07.2020 - 16:33 Uhr
24.06.2026 - 21:44 Uhr
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
24.06.2026 - 21:48 Uhr
Zitat von Josh_Simpson
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Ich nehme stark an, das sowas schon glasklar in den Verträgen geregelt ist und es hier keinen Spielraum geben wird. Die Spieler und ihre Berater sind ja auch nicht dumm. Die werden da schon drin stehen haben „Profi-Training bei der ersten Mannschaft“ und nicht nur „Profi-Training“
24.06.2026 - 21:49 Uhr
Zitat von nordishLautrer
Ich nehme stark an, das sowas schon glasklar in den Verträgen geregelt ist und es hier keinen Spielraum geben wird. Die Spieler und ihre Berater sind ja auch nicht dumm. Die werden da schon drin stehen haben „Profi-Training bei der ersten Mannschaft“ und nicht nur „Profi-Training“
Zitat von Josh_Simpson
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Ich nehme stark an, das sowas schon glasklar in den Verträgen geregelt ist und es hier keinen Spielraum geben wird. Die Spieler und ihre Berater sind ja auch nicht dumm. Die werden da schon drin stehen haben „Profi-Training bei der ersten Mannschaft“ und nicht nur „Profi-Training“
Dann gäbe es aber Fälle wie Mause gar nicht.
24.06.2026 - 21:52 Uhr
Zitat von Josh_Simpson
Dann gäbe es aber Fälle wie Mause gar nicht.
Zitat von nordishLautrer
Ich nehme stark an, das sowas schon glasklar in den Verträgen geregelt ist und es hier keinen Spielraum geben wird. Die Spieler und ihre Berater sind ja auch nicht dumm. Die werden da schon drin stehen haben „Profi-Training bei der ersten Mannschaft“ und nicht nur „Profi-Training“
Zitat von Josh_Simpson
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Die Arbeit in der Regionalliga läuft unter professionellen Bedingungen. Das einzige was der FCK bieten muss ist ein Profitraining. Wo soll also die rechtliche Verpflichtung sein, die Jungs in der ersten Mannschaft einzusetzen?
Ich nehme stark an, das sowas schon glasklar in den Verträgen geregelt ist und es hier keinen Spielraum geben wird. Die Spieler und ihre Berater sind ja auch nicht dumm. Die werden da schon drin stehen haben „Profi-Training bei der ersten Mannschaft“ und nicht nur „Profi-Training“
Dann gäbe es aber Fälle wie Mause gar nicht.
Ja es kommt letztlich auf die arbeitsvertragliche Regelung an. Was jedenfalls nicht so einfach geht (und so hatte ich es hier verstanden) sind Versetzungen in die Zweite Mannschaft um einen Spieler mit gültigem Arbeitsvertrag aus dem Club zu mobben.
Fälle wie Mause kann es durchaus geben. Solange der Spieler einverstanden ist, ist alles möglich.
24.06.2026 - 21:59 Uhr
Es geht nicht um Mobbing. Versetzungen sind kein Problem.
https://kliemt.blog/2022/12/12/nur-noch-2-mannschaft-versetzungsrecht-im-profisport
Es gibt dazu klare Urteile. Hat der Club das vertraglich geregelt ist das zulässig. Der Spieler muss da nicht mehr individuell zustimmen.
Heißt im Klartext solange wir vernünftig zahlen, können wir versetzen wie wir lustig sind.
https://kliemt.blog/2022/12/12/nur-noch-2-mannschaft-versetzungsrecht-im-profisport
Zitat von Kliemt
Der Spieler ist bei entsprechender Anweisung auch verpflichtet, an Spielen oder am Training der zweiten Mannschaft des Clubs teilzunehmen, falls diese in der Oberliga oder einer höheren Spielklasse spielt.
Der Spieler ist bei entsprechender Anweisung auch verpflichtet, an Spielen oder am Training der zweiten Mannschaft des Clubs teilzunehmen, falls diese in der Oberliga oder einer höheren Spielklasse spielt.
Es gibt dazu klare Urteile. Hat der Club das vertraglich geregelt ist das zulässig. Der Spieler muss da nicht mehr individuell zustimmen.
Zitat von Kliemt
Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag eines Profispielers sei nicht überraschend, so das Arbeitsgericht. Die Regelung sei auch wirksam, sofern sie unmissverständlich und bestimmt formuliert sei. Der Vertragszweck liege außerdem nicht ausschließlich in einer Beschäftigung für die 1. Mannschaft, sondern lediglich in der Beschäftigung als Fußballer gegen Entgelt
. Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag eines Profispielers sei nicht überraschend, so das Arbeitsgericht. Die Regelung sei auch wirksam, sofern sie unmissverständlich und bestimmt formuliert sei. Der Vertragszweck liege außerdem nicht ausschließlich in einer Beschäftigung für die 1. Mannschaft, sondern lediglich in der Beschäftigung als Fußballer gegen Entgelt
Heißt im Klartext solange wir vernünftig zahlen, können wir versetzen wie wir lustig sind.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Josh_Simpson am 24.06.2026 um 22:05 Uhr bearbeitet
24.06.2026 - 22:14 Uhr
Sofern *beide Parteien* das vertraglich so geregelt haben.
Keiner von uns weiß, ob die Spieler einer solchen Vertragsklausel zugestimmt haben. Aber nehmen wir an, in den Verträgen stünde so eine Klausel, die eine Versetzung in die 2. Mannschaft grundsätzlich erlaubt. Dann könnte man immer noch darüber streiten, ob das auch Fälle umfasst, in denen Spieler, die sich nichts zu schulden kommen gelassen haben, nur deshalb versetzt werden, um "ihnen einen Wechsel nahezulegen" (man kann es auch Mobbing nennen). Das grenzt zumindest mal ganz scharf an treuwidriges Verhalten. Klar ist da gar nichts.
Ist aber auch egal, weil dieses Szenario eh nicht eintreten wird.
Keiner von uns weiß, ob die Spieler einer solchen Vertragsklausel zugestimmt haben. Aber nehmen wir an, in den Verträgen stünde so eine Klausel, die eine Versetzung in die 2. Mannschaft grundsätzlich erlaubt. Dann könnte man immer noch darüber streiten, ob das auch Fälle umfasst, in denen Spieler, die sich nichts zu schulden kommen gelassen haben, nur deshalb versetzt werden, um "ihnen einen Wechsel nahezulegen" (man kann es auch Mobbing nennen). Das grenzt zumindest mal ganz scharf an treuwidriges Verhalten. Klar ist da gar nichts.
Ist aber auch egal, weil dieses Szenario eh nicht eintreten wird.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BBBetze am 24.06.2026 um 22:16 Uhr bearbeitet
24.06.2026 - 22:19 Uhr
Gerichte haben mehrfach eindeutig festgestellt, dass es sich um eine Standardklausel in Arbeitsverträgen von Fußballern handelt. Wenn sie bei uns unterschrieben haben, würde ich davon ausgehen, dass wir jetzt keine Ausnahme darstellen. Ich denke Abweichungen wird es bei den großen Clubs geben. Bayern, Madrid, Barcelona...da endet die Marktmacht des Clubs gegenüber dem Einzelnen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Josh_Simpson am 24.06.2026 um 22:20 Uhr bearbeitet
24.06.2026 - 22:23 Uhr
Gerichte entscheiden über konkrete Fälle und stellen nicht abstrakt fest, was Standardklauseln sind und was nicht. Das steht so übrigens auch nicht in der random Quelle die du genannt hast. Aber es ist echt egal. Die Spieler werden nicht in die Zweite Mannschaft versetzt werden und erst Recht nicht gegen ihren Willen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BBBetze am 24.06.2026 um 22:27 Uhr bearbeitet
24.06.2026 - 22:27 Uhr
Du behauptest hier ein absolutes „geht nicht“, lieferst dafür aber selbst keine rechtliche Begründung. Genau das ist doch der Punkt: Entscheidend sind Vertragslage, Reichweite einer Versetzungsklausel und die arbeitsrechtliche Frage der vertragsgemäßen Beschäftigung – nicht einfach „ist halt so“.
24.06.2026 - 22:32 Uhr
Ich habe mich doch direkt im nächsten Beitrag korrigiert und gesagt es kommt unter Umständen auf die Vertragsgestaltung an. Unabhängig davon dürfen auch vorhandene vertragliche Klauseln nicht treuwidriger Weise dazu missbraucht werden, Arbeitnehmer zur vorzeitigen Auflösung ihres Arbeitsvertrags zu drängen. Wenn wir uns darauf einigen könnten, können wir die sinnlose Diskussion auch gerne beenden. 👍️
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