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Koo Ja-Cheol [5]

31.01.2011 - 14:45 Uhr
Koo Ja-Cheol [5] |#31
31.01.2011 - 21:20 Uhr
Zitat von Frisbee:

Die Vereine ziehen die Ausstiegsklausel indem sie die Bedingungen die in der Klausel verankert sind (Zeitraum, Bürgschaft, etc.) erfüllen und nicht der Spieler indem er irgendwo unterschreibt.


Wir reden von einem Vertrag zwischen Koo und Jeju United. In diesem Vertrag hat Koo eine Ausstiegsoption, also ist er derjenige, der sie nutzen kann. Der Verein hat dann nichts dazu zu sagen. Ganz egal, was auf der Homepage steht.

Theoretisch könnte man sich auch Verträge vorstellen, wo dem Verein eine Ausstiegsoption zugebilligt wird, was aber selten vorkommt. Häufiger ist eine vereinsseitige Option auf Verlängerung des Vertrages.

Zitat von Frisbee:

Das was er da vllt. gemacht hat war ein Vorvertrag, der erst dann gültig wird, wenn die Vereine sich einigen.

Dies ist nie geschehen - keine Meldung auf der Homepage der Koreaner - im Gegenteil zum VfL. ;)


Falls es eine gültige Ausstiegsoption gibt, dann müssen sich die Vereine über nichts einigen. Du verstehst offenbar einfach ein paar grundlegende Dinge über Verträge nicht.

Wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehen willst, dann musst Du Deinen Vermieter auch nicht um Erlaubnis bitten. Du musst nur die Bedingungen Deiner Ausstiegsoption, in diesem Falle vor allem die Kündigungsfrist, einhalten. Dein Vermieter kann Dich dann nicht zurückhalten und weitere Mieten verlangen.

Hier noch zur Erklärung aus wikipedia:

"Eine OPTION bezeichnet in der Wirtschaft ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb wird es auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und um keine Pflicht, d. h. der Optionsinhaber entscheidet EINSEITIG, ob er die Option ausübt oder diese verfallen lässt."

Der Optionsinhaber ist in diesem Falle Koo. Wobei es sich hier nicht um den Kauf/Verkauf einer Sache handelt, sondern um einen Arbeitsvertrag, aber das Prinzip ist das Gleiche.
Koo Ja-Cheol [5] |#32
31.01.2011 - 21:37 Uhr
Wenn YB es nicht schafft ihn zu transferieren und dabei an dem Club und der Liga scheitern, dann ist das ihr Pech. Wob/DH hat dies ohne Schwierigkeiten in kürzester Zeit hinbekommen. Da waren die Deutschen eben zackiger und die Schweizer Gemütlichkeit hat das Nachsehen.

•     •     •

!!! VfL Wolfsburg nineteenfourtyfive !!!
Koo Ja-Cheol [5] |#33
31.01.2011 - 21:47 Uhr
Wir können jetzt hier viel spekulieren was gewesen ist. Auf jeden Fall müssen wir auf die Stellungnahme der FIFA warten..

•     •     •

„Eines der traurigsten Dinge im Leben ist, dass ein Mensch viele gute Taten tun muss, um zu beweisen, dass er tüchtig ist, aber nur einen Fehler zu begehen braucht, um zu beweisen, dass er nichts taugt.“
Koo Ja-Cheol [5] |#34
31.01.2011 - 21:50 Uhr
Zitat von xamaximal:
Zitat von Frisbee:

Die Vereine ziehen die Ausstiegsklausel indem sie die Bedingungen die in der Klausel verankert sind (Zeitraum, Bürgschaft, etc.) erfüllen und nicht der Spieler indem er irgendwo unterschreibt.


Wir reden von einem Vertrag zwischen Koo und Jeju United. In diesem Vertrag hat Koo eine Ausstiegsoption, also ist er derjenige, der sie nutzen kann. Der Verein hat dann nichts dazu zu sagen. Ganz egal, was auf der Homepage steht.

Theoretisch könnte man sich auch Verträge vorstellen, wo dem Verein eine Ausstiegsoption zugebilligt wird, was aber selten vorkommt. Häufiger ist eine vereinsseitige Option auf Verlängerung des Vertrages.

Zitat von Frisbee:

Das was er da vllt. gemacht hat war ein Vorvertrag, der erst dann gültig wird, wenn die Vereine sich einigen.

Dies ist nie geschehen - keine Meldung auf der Homepage der Koreaner - im Gegenteil zum VfL. ;)


Falls es eine gültige Ausstiegsoption gibt, dann müssen sich die Vereine über nichts einigen. Du verstehst offenbar einfach ein paar grundlegende Dinge über Verträge nicht.

Wenn Du aus Deiner Wohnung ausziehen willst, dann musst Du Deinen Vermieter auch nicht um Erlaubnis bitten. Du musst nur die Bedingungen Deiner Ausstiegsoption, in diesem Falle vor allem die Kündigungsfrist, einhalten. Dein Vermieter kann Dich dann nicht zurückhalten und weitere Mieten verlangen.

Hier noch zur Erklärung aus wikipedia:

"Eine OPTION bezeichnet in der Wirtschaft ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb wird es auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und um keine Pflicht, d. h. der Optionsinhaber entscheidet EINSEITIG, ob er die Option ausübt oder diese verfallen lässt."

Der Optionsinhaber ist in diesem Falle Koo. Wobei es sich hier nicht um den Kauf/Verkauf einer Sache handelt, sondern um einen Arbeitsvertrag, aber das Prinzip ist das Gleiche.


Du brauchst mir hier nichts zitieren aus Wikipedia und du musst auch keine lustigen Mietverträge heranführen.

Wenn der Spieler eine Ausstiegsklausel hat, muss der aufnehmende Verein die Bedinungen die in der Ausstiegsklausel verankert sind exakt erfüllen. Dazu muss Kontakt mit dem abgebenden Verein aufgenommen werden.

Du musst hier überhaupt keinen VfL Fan erklären wie eine Ausstiegsklausel funktioniert, wir haben hier diese Szenarios mindestens eine Million mal hier im Forum bzgl. Dzeko durch diskutiert.

Dzeko hatte eine bis zum 31.5. gültige Ausstiegsklausel mit einer festgeschriebenen Ablösesumme von 40 Mio €, die mit Bankbürgschaft gesichert sein musste. Am 31.5. schickte Manchester City eine Email um 22 Uhr mit einem Angebot in Höhe von 22 Mio €, ohne Bankbürgschaft, mit Ratenzahlung.

Der VfL lehnte ab. Danach war der Verkauf kein Thema mehr und im Winter konnte frei verhandelt werden.


Dzeko ist dabei sicher nicht zum Verein und hat die Klausel gezogen. Das kann Koo genauso wenig wie Dzeko. Wäre ja noch schöner wenn Dzeko irgendwo unterschrieben hätte und die Klausel hätte sich erfüllt. Was für ein Unsinn!

Auch bei der Klausel muss man sich erst mit dem Verein einigen bzw. in diesem Fall die Bedingung für die Vertragsoption erfüllen.

Diese hat YB Bern offensichtlich nicht erfüllt, wenn die Ausstiegsklausel nur bis zum 31.12. zu erfüllen war.

Im Gegenteil: Man darf ohne Genehmigung des abgebenden Vereins nur 6 Monate vor dem Auslaufen des Vertrags mit dem Spieler verhandeln! Außer man erfüllt besagte Bedingungen des Vereins.

Und nochmal: Mit einer Unterschrift von Koo ist keine Ausstiegsklausel gezogen! YB Bern hat die Klausel zu erfüllen - was sie nicht konnten, da sie am 31.12. auslief. Also muss sich YB Bern erst mit dem Südkoreanischen Verein einigen. Erst dann dürfen sie mit dem Spieler verhandeln! Und nicht vorher irgendwelche Verträge aufsetzen ohne mit dem abgebenden Verein zu sprechen.

•     •     •

VfL: Per aspera ad astra
Koo Ja-Cheol [5] |#35
31.01.2011 - 23:32 Uhr
Na letztlich wird es darauf hinlaufen, dass YBB eine Million vomVFL will und gut ist.
Koo Ja-Cheol [5] |#36
31.01.2011 - 23:58 Uhr
Koo muss nochmal in seine Heimat und wird somit morgen nicht am Training teilnehmen können.

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2050/artid/13638485

Bevor sich morgen welche wundern, wenn er nicht dort ist. :)
Koo Ja-Cheol [5] |#37
01.02.2011 - 00:18 Uhr
ich kann nur hoffen, dass er und orozco auch genügend einsatzzeiten bekommen.

da beide keine EU-Bürger sind können sie ja leider auch nicht in der zweiten Mannschaft spielen.

junge spieler brauchen einfach ihre einsatzzeiten, ansonsten wird es umso schwerer für sie. bisher hat ja SMC nicht gerade viel auf junge talente gesetzt, obwohl es ja einige in der 2. mannschaft gibt.

Koo traue ich eine recht schelle Eingewöhnung zu, was das sportliche betrifft. war ja immerhin beim asien-cup dabei und dort stammspieler, leistungsträger des südkoreanischen teams sowie torschützenkönig des turniers. das will schon was heissen! allgemein sind die asiaten sehr diszipliniert und körperlich (was die schnelligkeit betrifft) auf der höhe des geschehens sind.

bin wirklich sehr gespannt auf ihn, mal sehen ob er die teilweise doch schon hohen erwartungen an ihn von einigen hier aus dem forum erfüllen kann. dazu muss er allerdings auch spielen!
Koo Ja-Cheol [5] |#38
01.02.2011 - 01:11 Uhr
Zitat von Frisbee:
Zitat von Grambambuli:
Zitat von Frisbee:
Zitat von Grambambuli:
Da ist gar nichts geklärt. Offenbar hat er den Vertrag bereits im Dezember unterschrieben, und somit von der Ausstiegsklausel Gebrauch gemacht. Diese muss nicht YB ziehen, sondern der Spieler, was er mit seiner Unterschrift auch getan hat. Wie dem auch sei, die Angelegenheit wird so oder so von der FIFA geprüft, vorher ist nix fix.


Die Vereine ziehen die Ausstiegsklausel indem sie die Bedingungen die in der Klausel verankert sind (Zeitraum, Bürgschaft, etc.) erfüllen und nicht der Spieler indem er irgendwo unterschreibt.

Das was er da vllt. gemacht hat war ein Vorvertrag, der erst dann gültig wird, wenn die Vereine sich einigen.

Dies ist nie geschehen - keine Meldung auf der Homepage der Koreaner - im Gegenteil zum VfL. ;)


Falsch. So sieht es der BSC Young Boys:

"Der Koreanische Fussballverband hat die internationale Freigabe für den Spieler Koo Ja-Cheol zu Gunsten des BSC Young Boys verweigert, wie YB mitteilt. Begründet werde die Ablehnung damit, dass der ehemalige Klub des Spielers, JeJu United, das Transferangebot des BSC Young Boys abgelehnt habe.

Die Begründung überrasche insofern, als dass die Grundlage des Transfers eine zwischen dem Spieler und JeJu United vereinbarte Ausstiegsklausel gewesen sei. Auch das TMS- (Transfer Matching System) Verfahren sei durch den BSC Young Boys entsprechend eingeleitet worden, heisst es in der Mitteilung von YB weiter.

Aufgrund der vereinbarten Ausstiegsklausel bedurfte es daher keines Transfervertrags zwischen dem BSC Young Boys und JeJu United. Es bedurfte stattdessen lediglich der Erklärung, dass die Bedingungen der Ausstiegsklausel vollumfänglich erfüllt werden. Diese Erklärung hat der BSC Young Boys laut Mitteilung unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung durch den Spieler gegenüber JeJu United mehrfach abgegeben.

Die kolportierte Mitteilung der vermeintlichen Befristung der Ausstiegsklausel bis zum 31.12.2010 ist dem BSC Young Boys erstmalig am 27.01.2011 und damit fast drei Wochen nach Vertragsunterzeichnung mit dem Spieler mitgeteilt worden, wobei bis heute weder ein Rechtsgrund der vermeintlichen Befristung genannt ist, noch entsprechende Beweise oder Dokumente darüber vorgelegt worden sind.

Einspruch gegen die Ablehnung

Die Young Boys haben im Licht der Entscheidung die Angelegenheit heute dem Schweizerischen Fussballverband mit der Bitte vorgelegt, Einspruch gegen die Ablehnung der internationalen Freigabe einzulegen. Der Schweizerische Fussballverband hat dieser mittlerweile entsprochen und die Angelegenheit der Spieler-Statuten-Kommission der Fifa zwecks weiterer Entscheidung vorgelegt.

Ausgehend von der Entscheidung der Fifa muss der BSC Young Boys prüfen, ob und gegebenenfalls welche weiteren rechtlichen Schritte erforderlich sind."


Warum sagst du "Falsch"?

Wo steht da bitte im Text, dass Koo die Ausstiegsklausel gezogen hätte und nicht YB? Die einzige Aussage die dieser Text widerlegt ist deine, als du sagtest er hätte im Dezember unterschrieben.

In diesem Text steht, dass er 3 Wochen vor dem 27.1. unterschrieben habe und das YB nicht wusste das die Ausstiegsklausel nur bis zum 31.12. gilt.


Jep, und wenn die Frist der Ausstiegsklausel nicht im Vertrag steht existiert sie nicht. Wie dem auch sei, die FIFA wird entscheiden, und bis das soweit ist, ist er faktisch kein Spieler des VfL Wolfsburg. Erfreut euch ab den anderen 27 Neuzugängen des lieben "keine Wintertransfers" Dieter, den Koo habt ihr noch nicht.
Koo Ja-Cheol [5] |#39
01.02.2011 - 01:23 Uhr
Zitat von Frisbee:

Du brauchst mir hier nichts zitieren aus Wikipedia und du musst auch keine lustigen Mietverträge heranführen.

Wenn der Spieler eine Ausstiegsklausel hat, muss der aufnehmende Verein die Bedinungen die in der Ausstiegsklausel verankert sind exakt erfüllen. Dazu muss Kontakt mit dem abgebenden Verein aufgenommen werden.

Du musst hier überhaupt keinen VfL Fan erklären wie eine Ausstiegsklausel funktioniert, wir haben hier diese Szenarios mindestens eine Million mal hier im Forum bzgl. Dzeko durch diskutiert.

Dzeko hatte eine bis zum 31.5. gültige Ausstiegsklausel mit einer festgeschriebenen Ablösesumme von 40 Mio €, die mit Bankbürgschaft gesichert sein musste. Am 31.5. schickte Manchester City eine Email um 22 Uhr mit einem Angebot in Höhe von 22 Mio €, ohne Bankbürgschaft, mit Ratenzahlung.

Der VfL lehnte ab. Danach war der Verkauf kein Thema mehr und im Winter konnte frei verhandelt werden.


Mach die Sache nicht komplizierter, als sie ist. Was hatte das eMail von Manchester City um 22 Uhr mit der Klausel zu tun? NICHTS! Die Bedingungen der Klausel wollte ManCity offenbar nicht erfüllen. Nur deshalb mussten sie überhaupt ein ANGEBOT machen. In diesem Fall kann Wolfsburg natürlich ablehnen, komplett logisch. Denn hätte ManCity die Klausel erfüllt, hätten sie Dzeko einfach einpacken und mitnehmen können, ohne Angebot.

Zitat von Frisbee:

Dzeko ist dabei sicher nicht zum Verein und hat die Klausel gezogen. Das kann Koo genauso wenig wie Dzeko. Wäre ja noch schöner wenn Dzeko irgendwo unterschrieben hätte und die Klausel hätte sich erfüllt. Was für ein Unsinn!


Du kannst das noch so lange als Unsinn bezeichnen, es wird dadurch nicht wahrer. Wenn Manchester City alle Bedinungen erfüllt hätte (40 Mio etc.), dann hätte Dzeko die Koffer packen können ohne auch nur Tschüss zu sagen. Man nennt das einen Vertrag.

Nach Deinem "System" würden Ausstiegsoptionen in Verträgen ja gar keinen Sinn ergeben, da Deiner Meinung nach sowieso nochmal mit dem abgebenden Verein verhandelt werden müsste. Dann wären diese Klauseln die Druckerschwärze auf dem Papier nicht wert. Aber so ist es nicht: die Ausstiegsoptionen gibt es, weil der Spieler bzw. sein Agent dies bei Vertragsabschluss verhandelt hat, damit der Spieler bei entsprechendem Angebot frei wechseln kann.

Zitat von Frisbee:

Auch bei der Klausel muss man sich erst mit dem Verein einigen bzw. in diesem Fall die Bedingung für die Vertragsoption erfüllen.


Das zweite ja, das erste nein.

Zitat von Frisbee:

Diese hat YB Bern offensichtlich nicht erfüllt, wenn die Ausstiegsklausel nur bis zum 31.12. zu erfüllen war.


Wenn das wirklich so war, dann ja. Das bestreite ich ja auch nicht.

Wie gesagt: Koo könnte trotzdem durchaus gesperrt werden.

Übrigens: was ist "YB Bern"? Ein Verein dieses Namens existiert nicht.

Zitat von VVolf:

Wenn YB es nicht schafft ihn zu transferieren und dabei an dem Club und der Liga scheitern, dann ist das ihr Pech. Wob/DH hat dies ohne Schwierigkeiten in kürzester Zeit hinbekommen. Da waren die Deutschen eben zackiger und die Schweizer Gemütlichkeit hat das Nachsehen.


Wie einfach es doch immer wieder ist, sich mit Chauvinismus sein angeknackstes Ego aufzupolieren. Du bist sicherlich einer der allerzackigsten, da besteht kein Zweifel.

Zum Thema: wie wir alle wissen, hat YB den Vertrag mit Koo vor einigen Wochen abgeschlossen, war also wohl doch ein bisschen schneller und wurde nicht erst am Asien-Cup auf ihn aufmerksam. Dass er jetzt in Wolfsburg weilt, hat daher ganz sicher nichts mit Schnelligkeit, aber sehr viel mit Geld und auch mit Prestige zu tun. Der Öffentliche Druck in Südkorea auf Koo war schlussendlich immer grösser, unbedingt in einer Topliga unterschreiben zu müssen. Die Frage, ob dies für seine Karriere auch der beste nächste Schritt ist, spielte dabei keine Rolle. Die Südkoreaner können es nicht hinnehmen, dass ausgerechnet ein Japaner die Bundesliga aufmischt.
Koo Ja-Cheol [5] |#40
01.02.2011 - 01:30 Uhr
@xamaximal: wie schön, dass du es schaffst sachlich zu bleiben und nicht auf die persönliche Eben wechselst... nicht!

Wie dem auch sei, Ilja Kaenzig hat doch bereits angekündigt den Transfer prüfen zu wollen und gegebenfalls Einspruch einzulegen. Warten wir ALLE doch einfach ab, was rauskommt wenn sich Rechtsgutachter, die alle Unterlagen zusammen haben sich mit dem Thema befassen, anstatt uns hier auf der Basis von verschiedenen Zeitungsartikeln die Köpfe einzuschlagen.

•     •     •

"Eier, wir brauchen Eier!" (Oliver Kahn, deutscher Philosoph)
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