Trainingseindrücke
05.09.2011 - 20:29 Uhr
09.03.2022 - 10:30 Uhr
Als ebenfalls juristischer Laie: Auch Personen des öffentlichen Interesses haben Anspruch auf Privatsphäre, und soweit ich das bisher mitgeschnitten habe, ist diese soweit zu respektieren, wie kenntlich gemacht wird, dass das so gewünscht ist. Wenn bei einer öffentlichen Trainingseinheit Fotos geschossen werden, ist das vermutlich OK*, wenn jedoch durch Sichtschutz und Nichtöffentlichkeit ziemlich offensichtlich ist, dass das eine private Veranstaltung ist, dann eben nicht.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
09.03.2022 - 10:33 Uhr
Zitat von Joschik
Man kann aber auch drauf hoffen, daß die Modder durch das Geschwurbel der letzten Seiten mal feucht durchwischen, also ihrer Aufgabe nachkommen.
Der geneigte Leser, gerade etwas weiter weg wohnend, war immer froh über ein bißchen Zusatzinformation.
Jetzt muß man mitanschauen, wie sich die Kibitze hier gegenseitig verbal verdreschen. Hat was sehr weltstädtisches.
Man kann aber auch drauf hoffen, daß die Modder durch das Geschwurbel der letzten Seiten mal feucht durchwischen, also ihrer Aufgabe nachkommen.
Der geneigte Leser, gerade etwas weiter weg wohnend, war immer froh über ein bißchen Zusatzinformation.
Jetzt muß man mitanschauen, wie sich die Kibitze hier gegenseitig verbal verdreschen. Hat was sehr weltstädtisches.
Ja, ich würde mich eigentlich auch mal wieder auf Infos (sofern möglich) von den Trainingseinheiten hier freuen. Egal wo man hier schaut, alle schießen hier nur noch scharf gegeneinander
09.03.2022 - 10:34 Uhr
Solche Sachen regelt das Hausrecht. Beziehungsweise der, der es ausübt. Wenn es denn notwendig ist. Fertig.
09.03.2022 - 10:37 Uhr
Zitat von Biple
Als ebenfalls juristischer Laie: Auch Personen des öffentlichen Interesses haben Anspruch auf Privatsphäre, und soweit ich das bisher mitgeschnitten habe, ist diese soweit zu respektieren, wie kenntlich gemacht wird, dass das so gewünscht ist. Wenn bei einer öffentlichen Trainingseinheit Fotos geschossen werden, ist das vermutlich OK*, wenn jedoch durch Sichtschutz und Nichtöffentlichkeit ziemlich offensichtlich ist, dass das eine private Veranstaltung ist, dann eben nicht.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
Als ebenfalls juristischer Laie: Auch Personen des öffentlichen Interesses haben Anspruch auf Privatsphäre, und soweit ich das bisher mitgeschnitten habe, ist diese soweit zu respektieren, wie kenntlich gemacht wird, dass das so gewünscht ist. Wenn bei einer öffentlichen Trainingseinheit Fotos geschossen werden, ist das vermutlich OK*, wenn jedoch durch Sichtschutz und Nichtöffentlichkeit ziemlich offensichtlich ist, dass das eine private Veranstaltung ist, dann eben nicht.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
Leider komplett falsch, Personen des öffentlichen Interesses sind und bleiben Personen des öffentlichen Interesses, ganz egal wo und wann sie sich befinden. Bundeskanzler/in bleibt Bundeskanzler/in zum Beispiel.
Anspruch auf eine gesetzliche geschützte Privatsphäre haben nur deren Freunde/Familie/Angehörige weil der Gesetzgeber davon ausgeht das diese keine Personen des öffentlichen Interesses sind.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von DynaMit1983 am 09.03.2022 um 10:46 Uhr bearbeitet
09.03.2022 - 11:20 Uhr
Euch geht's soweit gut, ja?
09.03.2022 - 16:25 Uhr
Zitat von Booze
Euch geht's soweit gut, ja?
Euch geht's soweit gut, ja?
Danke der Nachfrage: Ja. Und Dir soweit? Brauchst Du Hilfe? Zum Beispiel bei konstruktiven Beiträgen zu einer Diskussion?
09.03.2022 - 19:00 Uhr
10.03.2022 - 17:53 Uhr
Zitat von DynaMit1983
Leider komplett falsch, Personen des öffentlichen Interesses sind und bleiben Personen des öffentlichen Interesses, ganz egal wo und wann sie sich befinden. Bundeskanzler/in bleibt Bundeskanzler/in zum Beispiel.
Anspruch auf eine gesetzliche geschützte Privatsphäre haben nur deren Freunde/Familie/Angehörige weil der Gesetzgeber davon ausgeht das diese keine Personen des öffentlichen Interesses sind.
Zitat von Biple
Als ebenfalls juristischer Laie: Auch Personen des öffentlichen Interesses haben Anspruch auf Privatsphäre, und soweit ich das bisher mitgeschnitten habe, ist diese soweit zu respektieren, wie kenntlich gemacht wird, dass das so gewünscht ist. Wenn bei einer öffentlichen Trainingseinheit Fotos geschossen werden, ist das vermutlich OK*, wenn jedoch durch Sichtschutz und Nichtöffentlichkeit ziemlich offensichtlich ist, dass das eine private Veranstaltung ist, dann eben nicht.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
Als ebenfalls juristischer Laie: Auch Personen des öffentlichen Interesses haben Anspruch auf Privatsphäre, und soweit ich das bisher mitgeschnitten habe, ist diese soweit zu respektieren, wie kenntlich gemacht wird, dass das so gewünscht ist. Wenn bei einer öffentlichen Trainingseinheit Fotos geschossen werden, ist das vermutlich OK*, wenn jedoch durch Sichtschutz und Nichtöffentlichkeit ziemlich offensichtlich ist, dass das eine private Veranstaltung ist, dann eben nicht.
Wenn ein Politiker ne Homestory macht inklusive Familie und Garten, dann muss er sich nicht wundern, wenn er damit auch zu anderen Zeiten aufdringliche Fotografen zu Bildern aus seinem Garten „einlädt“. Eben weil er selber damit den Garten mit in die Öffentlichkeit einbezieht. Wenn er klar macht, dass sein Privatleben Privatleben ist, dann sind Fotos seines Gartens tabu.
*) Selbst dann kann vermutlich der Eigner des Grundstücks Bedingungen auferlegen, wie etwa Fotos OK aber keine Videos, oder etwa Verwertungsrechte einschränken, die ein Hochladen auf öffentliche Plattformen verbieten würden.
Leider komplett falsch, Personen des öffentlichen Interesses sind und bleiben Personen des öffentlichen Interesses, ganz egal wo und wann sie sich befinden. Bundeskanzler/in bleibt Bundeskanzler/in zum Beispiel.
Anspruch auf eine gesetzliche geschützte Privatsphäre haben nur deren Freunde/Familie/Angehörige weil der Gesetzgeber davon ausgeht das diese keine Personen des öffentlichen Interesses sind.
Ein Profifußballer ist aber kein Bundeskanzler.
Und so oder so ist es falsch. Auch Persönlichkeitsrechte gelten erstmal für jeden!
Du darfst es aber gern mal darauf anlegen, könnte teuer werden.
25.03.2022 - 12:46 Uhr
Quelle: dynamo-dresden.de
Der 22 Jahre alte Rechtsverteidiger Kyrylo Melichenko, bis zum Saisonabbruch Stammspieler beim ukrainischen Erstligisten FK Mariupol, trainierte am Freitag erstmals bei der Zweitliga-Mannschaft der Schwarz-Gelben und arbeitete zunächst individuell mit Co-Trainer Heiko „Scholle“ Scholz und Athletiktrainer Matthias Grahé
Kyrylo Melichenko
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Philly88 am 25.03.2022 um 12:49 Uhr bearbeitet
25.03.2022 - 19:43 Uhr
Zitat von Philly88
Kyrylo Melichenko
Quelle: dynamo-dresden.de
Der 22 Jahre alte Rechtsverteidiger Kyrylo Melichenko, bis zum Saisonabbruch Stammspieler beim ukrainischen Erstligisten FK Mariupol, trainierte am Freitag erstmals bei der Zweitliga-Mannschaft der Schwarz-Gelben und arbeitete zunächst individuell mit Co-Trainer Heiko „Scholle“ Scholz und Athletiktrainer Matthias Grahé
Kyrylo Melichenko
Ich dachte, es dürfen keine Männer zwischen 18 und 60 die Ukraine verlassen. Drei Kinder wird er wohl auch noch nicht haben, was ihn vom Kriegsdienst befreien würde.
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