| Geburtsdatum | 30.10.1971 |
|---|---|
| Alter | 54 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Sportdirektor |
| Akt. Verein | Legia Warschau |
Fredi Bobic
01.03.2021 - 22:42 Uhr
10.03.2021 - 16:35 Uhr
Zuletzt hatten wir einen Manager, der für einen kleinen Verein passable Arbeit bei einem auskömmlichen Einkommen erledigt hat. Derselbe Manager hat, in der Sekunde, wo die Arbeit anspruchsvoller wurde, auf ganzer Linie versagt und fast eine dreistellige Millionensumme in den Sand gesetzt. Und das alles in einem Markt, in dem es keinen Bewerberpool von 100 Leuten gibt, in dem man stochern kann.
Selbstverständlich muss man, wenn man denn überzeugt davon ist, dass es mit Bobic klappen kann, ein generöses Gehalt zahlen und selbstverständlich darf das auf dem Niveau seiner überbezahlten spielenden Angestellten liegen.
Was nützt es denn, wenn wir wieder einen Manager Marke Preetz bekommen, der mit dem Budget nicht anfangen kann und es wieder versenkt?
Wie gesagt: die kompetenten Bewerber stehen ja nun nicht Schlange.
Selbstverständlich muss man, wenn man denn überzeugt davon ist, dass es mit Bobic klappen kann, ein generöses Gehalt zahlen und selbstverständlich darf das auf dem Niveau seiner überbezahlten spielenden Angestellten liegen.
Was nützt es denn, wenn wir wieder einen Manager Marke Preetz bekommen, der mit dem Budget nicht anfangen kann und es wieder versenkt?
Wie gesagt: die kompetenten Bewerber stehen ja nun nicht Schlange.
10.03.2021 - 18:35 Uhr
Das mit den 500mio. Stimmt natürlich nicht. Wahrheitsgehalt Null prozent. Da wurde SportBild bewusst von Fussballtransfers falsch zitiert um Schlagzeilen zu produzieren: Im Originalartikel Prinausgabe, hieß es (im Bezug auf die geforderte 5mio. Ablöse für Bobic):
"dass man sich in Frankfurt was von 500 Mio€ erzählt, ...es dafür aber keine rechtliche Grundlage gibt, noch dass die Summe realistisch wäre."
"dass man sich in Frankfurt was von 500 Mio€ erzählt, ...es dafür aber keine rechtliche Grundlage gibt, noch dass die Summe realistisch wäre."
10.03.2021 - 21:32 Uhr
Quelle: profis.eintracht.de
Der Aufsichtsrat hat festgestellt und Fredi Bobic entsprechend darauf hingewiesen, dass sein Vorstandsvertrag ohne jede Kündigungs- oder Ausstiegsmöglichkeit noch bis 30. Juni 2023 läuft. Fredi Bobic hat dies bestätigt und erklärt, dass er sich vertragskonform verhalten und dementsprechend seinen Vertrag einhalten wird. Sollte ein Klub bei der Eintracht unmittelbar oder über Fredi Bobic mittelbar sein Interesse an einer vorzeitigen Anstellung von ihm bekunden, ist der Aufsichtsratsvorsitzende Philip Holzer gemäß einstimmigen Aufsichtsratsbeschlusses bevollmächtigt, im Interesse der Eintracht Verhandlungen über die Bedingungen einer vorzeitigen Auflösung des Vorstandsvertrages von Fredi Bobic zu führen.
10.03.2021 - 22:09 Uhr
Quelle: www.sport1.de
Eintracht lässt Bobic nicht vorzeitig ziehen, jedoch räumt man Gesprächsbereitschaft bei Angeboten ein.
10.03.2021 - 22:32 Uhr
Ist zwar schade, da ich gehofft habe, dass man sich über ein Gentlemen agreement auf eine Auflösung einigt - auf der anderen Seite wenn er schon zur direkten Konkurrenz wechselt dann sollen die (wir) das auch entsprechend bezahlen, würde das als abgebender Verein auch so machen. Bin mir ziemlich sicher, dass er am Ende bei uns auf der Matte steht.
10.03.2021 - 22:35 Uhr
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
10.03.2021 - 22:41 Uhr
Zitat von Basti77
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Nein, Zeitverträge kann man nicht kündigen. Bobic besitzt ja bekanntlich keinen unbefristeten AV.
10.03.2021 - 22:45 Uhr
Zitat von Basti77
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Selbst wenn das hier relevant wäre, dann wäre die Kündigungsfrist doch aber auf jeden Fall im Vertrag individuell geregelt und richtet sich mit Sicherheit nicht nach der gesetzlich festgelegten Frist, die aber auch nicht 6 Monate sondern 4 Wochen beträgt. Und wenn es so einfach wäre, dann bedürfe es keiner 5-Stündigen Diskussion der Verantwortlichen darüber.
10.03.2021 - 22:47 Uhr
Zitat von Price
Nein, Zeitverträge kann man nicht kündigen. Bobic besitzt ja bekanntlich keinen unbefristeten AV.
Zitat von Basti77
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Ich bin kein Jurist, denke aber, dass auch ein FB eine gesetzliche Kündigungsfrist hat. Also nach spätestens 6 Monaten ist er "frei", wenn er will.
Nein, Zeitverträge kann man nicht kündigen. Bobic besitzt ja bekanntlich keinen unbefristeten AV.
Ich bin mir absolut sicher, dass man IMMER das Recht besitzt, seine Arbeitsvertrag zu kündigen. Anderseits wäre interessant, wie du auf diese Aussage kommst.
10.03.2021 - 22:58 Uhr
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge § 15 Abs. 1 : Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. (Bei Bobic also in zwei Jahren)
Ergänzend § 15 Abs. 3: Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. (Man kann wohl davon ausgehen, dass dies nicht in dem Arbeitsvertrag von Bobis steht. So blöd sind die Frankfurter nicht)
Im gegenseitigen Einverständnis kann natürlich jeder Vertrag aufgelöst werden. Dieser Auflösungsvertrag muss also von Bobis arbeitgebern gegengezeichnet werden. Dies muss den Frankfurtern aber mit Geld schmackhaft gemacht werden.
Ergänzend § 15 Abs. 3: Ein befristeter Arbeitsvertrag unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. (Man kann wohl davon ausgehen, dass dies nicht in dem Arbeitsvertrag von Bobis steht. So blöd sind die Frankfurter nicht)
Im gegenseitigen Einverständnis kann natürlich jeder Vertrag aufgelöst werden. Dieser Auflösungsvertrag muss also von Bobis arbeitgebern gegengezeichnet werden. Dies muss den Frankfurtern aber mit Geld schmackhaft gemacht werden.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Raubgraf am 10.03.2021 um 23:02 Uhr bearbeitet
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