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Patrick Ebert

12.05.2006 - 18:03 Uhr
Patrick Ebert |#981
04.06.2009 - 16:49 Uhr
Zitat von BSC_49:
Das wäre natürlich die Rettung, wenn man ein Talent aus der eigenen Jugend, dass sich bereits bewiesen hat, verkauft, um ein Talent aus Frankreich zu kaufen... :rolleyes

Ich glaube wirklich das kein Verantwortlicher bei Hertha Ebert gerne abgeben will. Aber die "Spiegelaffäre" war, wenn man die dazugehörigen Artikel liest, ja nur noch das Sahnehäubchen auf andere Geschichten, die nicht in der Presse breitgetreten wurden. Es war immer wieder von "viel Geduld gehabt", "enttäuschtem Vertrauen", etc die Rede. Sprich es gab andere, sicherlich nich so schwerwiegende Vorfälle und eine Besserung ist nicht in Sicht, sondern der Verdacht steht im Raum, dass Ebert die Verantwortlichen auch noch belogen hat. Ich will ihn ja nicht vorverurteilen, aber es spricht einiges dafür, dass Ebert eben nicht unschuldig ist.
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Ebert eine glänzende Zukunft vor sich hat, aber womöglich ist Berlin nicht der ideale Ort für ihn. Siehe Salihovic. Insofern kann eine Trennung, so bedauernswert sie sportlich ist, dennoch die beste Lösung für alle Beteiligten sein.
Patrick Ebert |#982
04.06.2009 - 16:59 Uhr
@randberliner:
wenn Du nur einen Funken Ahnung von der MAterie hättest, würdest Du Dir und mir Deinen vollkommen sinnentleerten Post erspart haben... Aber du konntest nicht wiederstehen ;)...

Ich studiere Jura im 6. FS... Bisher habe ich mich leider nur sehr wenig mit der StPO befasst, weil das schlichtweg noch nicht notwendig war, allerdings habe ich ausgerechnet die §§ 153, 153a StPO erst kürzlich in einer Hausarbeit behandelt...

Hauptsache nen dummes Kommentar abgeben...
Patrick Ebert |#983
04.06.2009 - 17:16 Uhr
Nach deinem Examen wäre ich bereit dein Halbwissen als Wissen zu betrachten.

Ausserdem passt mir deine Art einfach nicht, dagegen richtete sich mein Post. Dieser Bezug scheint unter deiner "Fachkompetenz" begraben worden zu sein. War das klar genug?

edit: bezogen auf deine Posts... sagt dir da "latent aggressiv" etwas?

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+ + + Wir haben doch kein Geld + + +

Dieser Beitrag wurde zuletzt von randberliner am 04.06.2009 um 17:28 Uhr bearbeitet
Patrick Ebert |#984
04.06.2009 - 18:25 Uhr
Zitat von randberliner:
Nach deinem Examen wäre ich bereit dein Halbwissen als Wissen zu betrachten.

Ausserdem passt mir deine Art einfach nicht, dagegen richtete sich mein Post. Dieser Bezug scheint unter deiner "Fachkompetenz" begraben worden zu sein. War das klar genug?

edit: bezogen auf deine Posts... sagt dir da "latent aggressiv" etwas?


Halbwissen ist genau das, was Leute wie Du und sleeping verbreiten... Wäre man erst mit seinem Examen juristisch geschult, wäre der Zweck des Studiums verfehtl, odeR? Fehler mache ich sicherlich noch mehr als einer, der sein erstes Staatsexamen hinter sich hat, dennoch stufe ich mich weit über Dir und sleeping ein, was rechtliche Fragen angeht, zumal ich Zugriff auf umfassende Kommentarliteratur habe...

Gegen meine Art wirst Du am aller wenigsten etwas amchen können... Ignorier mich doch einfach? Selbst dazu bist Du offenbar zu primitiv... Wenn Du auch nur einmal versuchen würdest wirklich bezugzunehmen auf das, was ich schreibe, müsste ich vor allem Dir gegenüber gar nicht so reagieren. Aber Deine Ignoranz ist einfach erschlagend und entsprechend sehe ich mich genötigt da einzuschreiten...

Hast Du Dir bisher überhaupt die von mir erwähnten §§ angeguckt? Wahrscheinlich nicht, denn darum geht es Dir offenbar gar nicht...
Musstest Du eigentlich latent agressiv nachschlagen, bevor Du es geschrieben hast? Dafür könnte zumindest der Edit sprechen ;)...
Patrick Ebert |#985
04.06.2009 - 18:31 Uhr
@ randberliner und SerbCon

sowas solltet Ihr per PN klären, es hat wirklich nichts mit Ebert zu tun.

bitte btt ;)
Patrick Ebert |#986
04.06.2009 - 18:31 Uhr
@ randberliner und SerbCon

sowas solltet Ihr per PN klären, es hat wirklich nichts mit Ebert zu tun.

bitte btt ;)
Patrick Ebert |#987
04.06.2009 - 18:31 Uhr
@ randberliner und SerbCon

sowas solltet Ihr per PN klären, es hat wirklich nichts mit Ebert zu tun.

bitte btt ;)
Patrick Ebert |#988
04.06.2009 - 18:31 Uhr
@ randberliner und SerbCon

sowas solltet Ihr per PN klären, es hat wirklich nichts mit Ebert zu tun.

bitte btt ;)
Patrick Ebert |#989
04.06.2009 - 18:49 Uhr
Kehrt mal bitte schleunigst zur Sachebene zurück, weg von der persönlichen Schiene!
Patrick Ebert |#990
05.06.2009 - 09:55 Uhr
Zitat
§ 153

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.


Zitat
§ 153a

(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5. sich ernsthaft zu bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben, oder
6. an einem Aufbauseminar nach § 2b Abs. 2 Satz 2 oder § 4 Abs. 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes teilzunehmen.


Das sind die beidne von mir angesprochenen §§ der StPO. Wie oft sleeping auch vor Gericht gestanden hat, hat er wohl keinen blassen Schimmer von dem, was er vorträgt...

Studiert man die dazugehörige Kommentarliteratur weiß man auch, wann eine geringe bzw. nicht schwere Schuld vorliegt, wann man von öffentlichem Interesse sprechen kann und wann die Folgen einer Tat gering sind.

Beim § 303 StGB handelt es sich um ein Vergehen, damit ist die erste Grundvoraussetzung erfüllt. Ebenso wenig ist die Mindeststrafe vorliegend erhöht. Folglich wäre es sogar möglich, dass die Staatsanwaltschaft ohne Zustimmung des Richters das Verfahren einstellt. Inwieweit dies der Zustimmung des Angeklagten bedarf, weiß ich gerade nicht, aber ich glaube, dass es dieser auch bedarf (dies stünde einem Schuldanerkenntnis gleich).

Wie gesagt, man weiß zu wenig über die tatsächlichen Tatumstände bzw. um das, was die Staatsanwaltschaft weiß. Daher lässt sich der Fall für uns auch unmöglich rekonstruieren. Es ist aber nach wie vor wahrscheinlich, dass die Sache nicht verhandelt wird, weil es strafrechtlich gesehen eine Lapalie darstellt...

Wir haben es akzeptiert, dass die Richter Recht sprechen, dies tun sie inzwischen seit Jahrhunderten. Gerade im Zivilrecht kommt es häufig zu ungerechten Entscheidungen, was aber an der Beweislast liegt. Diese ist aber unumgänglich udn dient letztlich dem Schutze aller Beteiligten. Ein Richter kann nicht in die Vergangenheit reisen und auch nicht in die Köpfe der Beteiligten sehen, folglich bleiben ihm nur die Beweise und im schlimmsten Fall nur die Indizien, erhärtet sich der Verdacht beim generell objektiven Richter, muss er die Konsequenzen daraus ziehen. Wie sonst stellst Du Dir juristische Arbeit vor ?!?!?!?

Auslegung, Abwägung, Beweiswürdigung und und und, nur mit Hilfe dessen kann Recht überhaupt gesprochen werden. Was Deinen "konkreten" Fall anbelangt, will ich gar nicht wissen, welch Ungerechtigkeit Dir doch widerfahren ist und wie Du zum REchtsgelehrten wurdest...


Was Ebert anbelangt, so hoffe ich, dass er von Herthas Seite nicht unverhältnismäßig zur Rechenschaft gezogen wird, wenn sich der Verdacht erhärten sollte. Auch wenn er hin und iweder Mist baut, ist er in meinen Augen einfach ein sehr junger Mensch, der viel zu viel Geld in diesen jungen Jahren hat... Er ist erst 22... Jeder 40+ kann jetzt Reden schwingen, wie er möchte, aber ich mti meinen 24 kann problemlos sagen, dass mich gerade die Anfang Zwanziger geprägt haben und es wohl erst recht für einen in der Öffentlichkeit stehenden "Jugendlichen" schwer ist, seinen Charakter zu entwickeln... Statt ihn anzuprangern könnte man die Sache intern klären und ihm öffentlich zur Seite stehen, so wie man es beispielsweise von seinen Eltern kennt. Denn das symbolisiert Einheit.
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