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Präsidium HSV e.V.

16.12.2014 - 17:37 Uhr
Präsidium HSV e.V. |#191
16.01.2019 - 08:57 Uhr
Puuhhh...habe gerade den HA-Artikel gelesen, der nicht einfach im Pressefred untergehen sollte, wobei ich die Überschrift etwas irreführend finde, den es geht mehr um Hintergründe, denn die Wahl an sich.

https://www.abendblatt.de/sport/fussball/hsv/article216218477/HSV-Machtkampf-Hoffmann-Hunke-Jansen.html

Google auf Desktop funzt.

Hier wird von Tricksereien bei der Etatplanung des e.V. und Kungeleien gesprochen, deren Wahrheitsgehalt ich nicht beurteilen kann.

Außerdem 'droht' Grzesik an, seinen Antrag auf Abwahl des Präsidiums nicht zurückzuziehen, sondern zu stellen. Zitat aus dem HA: "Und ich werde ihn auch gut begründen."

'Gut' dürfte hier vor allen Dingen 'lang' heißen... ugly

Es bleibt halt immer: unser HSV.

Gruß
Jottkah1887

•     •     •

Es gibt Dinge, für die es sich lohnt, eine kompromisslose Haltung einzunehmen.
Natur, Familie, Freunde – und Blaufränkisch.

(Website Wachter Wiesler)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Jottkah1887 am 16.01.2019 um 08:58 Uhr bearbeitet
Präsidium HSV e.V. |#192
16.01.2019 - 09:45 Uhr
Soviel kann man sicherlich sagen: Der Inhalt dieses Artikels ist ein Armutszeugnis für die Kultur des Umgang miteinander innerhalb unseres Vereins.
Präsidium HSV e.V. |#193
16.01.2019 - 10:06 Uhr
Zitat von Jottkah1887
Puuhhh...habe gerade den HA-Artikel gelesen, der nicht einfach im Pressefred untergehen sollte, wobei ich die Überschrift etwas irreführend finde, den es geht mehr um Hintergründe, denn die Wahl an sich.

https://www.abendblatt.de/sport/fussball/hsv/article216218477/HSV-Machtkampf-Hoffmann-Hunke-Jansen.html

Google auf Desktop funzt.



Gruß
Jottkah1887


Google auf Desktop ja,aber nur mit Chrome,beim Fuchs bekommt man ein hübsches Bildchen.

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Doping im Fußball bringt nichts,das muß in die Spieler rein. Waldemar Hartmann

„Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, das man Geld nicht essen kann.“ Weissagung der Cree

Die Abkürzung für Million ist Mio,Mille ist die Abkürzung für Eintausend.Und das ist auch so,wenn es Alle anders machen.

"Gegen Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." (Theodor Fontane)
Präsidium HSV e.V. |#194
16.01.2019 - 11:26 Uhr
Zitat von ex-sani
Zitat von Jottkah1887

Puuhhh...habe gerade den HA-Artikel gelesen, der nicht einfach im Pressefred untergehen sollte, wobei ich die Überschrift etwas irreführend finde, den es geht mehr um Hintergründe, denn die Wahl an sich.

https://www.abendblatt.de/sport/fussball/hsv/article216218477/HSV-Machtkampf-Hoffmann-Hunke-Jansen.html

Google auf Desktop funzt.



Gruß
Jottkah1887


Google auf Desktop ja,aber nur mit Chrome,beim Fuchs bekommt man ein hübsches Bildchen.


Nein der Fuchs reagiert auf "So läuft der Machtkampf um die Präsidentenwahl" wunderbar.

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Als ich fünf war, hat meine Mutter mir immer gesagt, dass es das Wichtigste im Leben sei, glücklich zu sein.
Als ich in die Schule kam, baten sie mich aufzuschreiben, was ich später einmal werden möchte. Ich schrieb auf: "glücklich"
Sie sagten mir, ich hätte die Frage nicht richtig verstanden, und ich antwortete ihnen, dass sie das Leben nicht richtig verstanden hätten.“
John Lennon
Präsidium HSV e.V. |#195
16.01.2019 - 16:52 Uhr
Zitat von Gnifty
Soviel kann man sicherlich sagen: Der Inhalt dieses Artikels ist ein Armutszeugnis für die Kultur des Umgang miteinander innerhalb unseres Vereins.



Wenn der Verein am Ende untergegangen ist, dann ist es einfach verdient.
Präsidium HSV e.V. |#196
16.01.2019 - 17:20 Uhr
Die Lektüre des Artikels stärkt in mir die Ansicht, dass der Beirat ersatzlos gestrichen werden muss, sofern dies das Aktienrecht hergibt.

Dass beim HSV zu viele destruktive Kräfte unterwegs sind, die sich wichtiger nehmen, als sie sind, ist hingegen keine neue Erkenntnis.

•     •     •

Bekennendes Mitglied des HSV sowie bekennender Sympathisant des SV Sandhausen 1916

"Ich habe einmal 5:1 am Millerntor gewonnen. Das fand ich schon irgendwie witzig." - Volker Schmidt auf die Frage nach seinem witzigsten Erlebnis
Präsidium HSV e.V. |#197
16.01.2019 - 20:19 Uhr
Zitat von Marvin

Die Lektüre des Artikels stärkt in mir die Ansicht, dass der Beirat ersatzlos gestrichen werden muss, sofern dies das Aktienrecht hergibt.(...)

Da ein e.V.-Gremium, hat der Beirat mit dem Aktienrecht rein gar nichts zu tun.
Indessen schon mit der Lizenzierungsordnung der DFL, die ein solches Gremium zwingend vorsieht. Lucide und faktenorientiert wie eh und je hat @princedenmark1953 das kürzlich im MV-Thread, meine ich, dargelegt.

Edith raunt mir zu: Jupp, MV-Thread, Post #1067.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Rostein am 16.01.2019 um 20:30 Uhr bearbeitet
Präsidium HSV e.V. |#198
16.01.2019 - 21:07 Uhr
Zitat von Rostein

Zitat von Marvin

Die Lektüre des Artikels stärkt in mir die Ansicht, dass der Beirat ersatzlos gestrichen werden muss, sofern dies das Aktienrecht hergibt.(...)

Da ein e.V.-Gremium, hat der Beirat mit dem Aktienrecht rein gar nichts zu tun.
Indessen schon mit der Lizenzierungsordnung der DFL, die ein solches Gremium zwingend vorsieht. Lucide und faktenorientiert wie eh und je hat @princedenmark1953 das kürzlich im MV-Thread, meine ich, dargelegt.

Edith raunt mir zu: Jupp, MV-Thread, Post #1067.

Ich bekenne mich übrigens auch völlig losgelöst von dieser doch recht formellen Sichtweise zum Beirat, weil ich dem Ausleseverfahren mit dem gewollten "Filtern" des Bewerberkreises große Bedeutung beimesse.

Ein persönliches Fehlverhalten - wie ich es in Wendts Auftritten und einseitigen Bewertungen gesehen habe - darf nicht dazu führen, dass man das Gremium insgesamt in Frage stellt.

Mir stösst die Nominierung der Präsidentschaftskandidaten natürlich auch ein klein wenig sauer auf. Aber wenn man ehrlich ist, gibt es keine offizielle Verlautbarung zum Bewerberkreis und auch keine öffentliche Entscheidungsbegründung des Beirats. Und was viel wichtiger ist: Das geltende Satzungsrecht sieht das - aus welchen Gründen auch immer - nicht einmal vor,
vgl. § 19 Ziffern 3 und 4 der Vereinssatzung
Ich halte ein am geltenden Satzungsrecht orientiertes Verhalten des Beirats nicht für beanstandenswert, weil es für das Fehlen durchaus einen sachlichen Grund geben könnte, der im Schutz des Bewerberkreises zu sehen wäre.

Für mich kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die zur Präsidentschaftswahl zugelassenen Kandidaten (Dr. Hartmann, Hunke und Jansen) den Anforderungen entsprechen, wie sie vom Beirat im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung beschrieben wurden. Ob dies aus dem offiziell unbekannten Bewerberkreis auch für andere Bewerber gelten könnte, geht die Mitgliedschaft - wenn ich die nachstehende Darstellung richtig interpretiere - eigentlich nichts an,
In den Vereinen und Verbänden hört man immer wieder den Satz „Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins“. Daraus wird dann meistens abgeleitet, dass die Mitgliederversammlung über alles entscheiden darf und über allen anderen Vereinsorganen steht. Das ist aber richtig und falsch zugleich.

Denn nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Mitgliederversammlung nur für die Angelegenheiten des Vereins zuständig, welche nicht aufgrund Gesetzes oder einer Regelung in der Satzung von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Eine Zuständigkeit der Mitgliederversammlung besteht also nur vorbehaltlich anderweitiger Regelungen in der Satzung, die dadurch Rechte der Mitgliederversammlung einschränken und ihr gesetzlich obliegende Aufgaben einem anderen Vereinsorgan zuweisen kann (Stöber/ Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Aufl., 2016, Rn. 633). Wenn also die Satzung dem Vorstand eine bestimmte Entscheidungsbefugnis zugesteht (z. B. über die Aufnahme von Mitgliedern), dann kann die Mitgliederversammlung nicht selbst über die Aufnahme entscheiden.

Grundsätzlich darf die Mitgliederversammlung dem Vorstand Weisungen erteilen, wie er seine Vorstandsaufgaben erledigen soll (§§ 27 Abs. 3, 665 BGB). Allerdings gilt auch hier, dass die Mitgliederversammlung nur in den Bereichen dem Vorstand Weisungen erteilen darf, die nicht alleine dem Vorstand zugewiesen sind. Deshalb kann die Mitgliederversammlung z. B. nicht durch einen Beschluss den Vorstand anweisen, eine bestimmte Person als Mitglied aufzunehmen oder Aufnahme abzulehnen, wenn die Entscheidungskompetenz nach der Satzung alleine beim Vorstand liegt.

Das bestätigt auch eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle (Beschl. v. 28.08.2017, Az. 20 W 18/17). Das OLG stellt klar, dass die Mitgliederversammlung eines Vereins den Vorstand nicht durch Mehrheitsbeschluss zu einem Tun oder Unterlassen anweisen kann, wenn in der Satzung des Vereins die diesbezügliche Entscheidung ausdrücklich dem Vorstand übertragen worden ist und eine Satzungsänderung mit dem Ziel der Beschränkung der Befugnisse des Vorstands nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat.

weil die Auswahl der Präsidentschaftskandidaten allein dem Beirat vorbehalten ist und sich dieses Gremium auf Grund seiner Alleinzuständigkeit im weisungsfreien Raum befindet.

Tut mir leid, dass ich nur "lang" kann.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von princedenmark1953 am 16.01.2019 um 21:19 Uhr bearbeitet
Präsidium HSV e.V. |#199
16.01.2019 - 22:01 Uhr
Zitat von princedenmark1953

Ich bekenne mich übrigens auch völlig losgelöst von dieser doch recht formellen Sichtweise zum Beirat, weil ich dem Ausleseverfahren mit dem gewollten "Filtern" des Bewerberkreises große Bedeutung beimesse.

Ein persönliches Fehlverhalten - wie ich es in Wendts Auftritten und einseitigen Bewertungen gesehen habe - darf nicht dazu führen, dass man das Gremium insgesamt in Frage stellt.

Mir stösst die Nominierung der Präsidentschaftskandidaten natürlich auch ein klein wenig sauer auf. Aber wenn man ehrlich ist, gibt es keine offizielle Verlautbarung zum Bewerberkreis und auch keine öffentliche Entscheidungsbegründung des Beirats. Und was viel wichtiger ist: Das geltende Satzungsrecht sieht das - aus welchen Gründen auch immer - nicht einmal vor,
vgl. § 19 Ziffern 3 und 4 der Vereinssatzung
Ich halte ein am geltenden Satzungsrecht orientiertes Verhalten des Beirats nicht für beanstandenswert, weil es für das Fehlen durchaus einen sachlichen Grund geben könnte, der im Schutz des Bewerberkreises zu sehen wäre.

Für mich kann es keinem Zweifel unterliegen, dass die zur Präsidentschaftswahl zugelassenen Kandidaten (Dr. Hartmann, Hunke und Jansen) den Anforderungen entsprechen, wie sie vom Beirat im Einladungsschreiben zur Mitgliederversammlung beschrieben wurden. Ob dies aus dem offiziell unbekannten Bewerberkreis auch für andere Bewerber gelten könnte, geht die Mitgliedschaft - wenn ich die nachstehende Darstellung richtig interpretiere - eigentlich nichts an,
weil die Auswahl der Präsidentschaftskandidaten allein dem Beirat vorbehalten ist und sich dieses Gremium auf Grund seiner Alleinzuständigkeit im weisungsfreien Raum befindet.

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Du hast hier eine, soweit auf die Schnelle ersichtlich, eine nachvollziehbare Argumentation geliefert. Deine Argumentationskette bezieht sich auf eine satzungsgemäße, also rechtlich orientierte Analyse. Sicher eine zulässige Vorgehensweise.

Aus meiner Sicht halte ich diese Betrachtungsweise gerade vor dem Gesichtspunkt der hohen Emotionalität und damit häufiger Polarisierungen auf den Mitgliederversammlungen der letzten Jahren zu Personen und Sachthemen vielleicht für etwas zu verengt. Du schreibst, dass die drei genannten Kandidaten zweifellos den Anforderungen entsprechen. Ist dies so? Im Post #185 hatte ich z.B. als möglichen Negativpunkt bei Dr. Hartmann geschrieben, ob er wirklich die zeitlichen Anforderungen erfüllen kann. Weswegen erfüllen Sattelmaier und Ferslev die Anforderungen nicht? Ich will und kann es gar nicht bewerten. Worum es mir geht ist, dass vor dem Hintergrund, dass der HSV e.V. eben aufgrund der hohen Öffentlichkeitswirkung und einer deutlichen stärkeren emotionalen „Einbringung“ der Mitglieder m.E. ein erhöhter Kommunikationsbedarf und auch eine entsprechende Erwartungshaltung gegeben ist. Dies widerspricht auch den Satzungsregeln wohl nicht. So kann man zumindest die meisten der Mitglieder „mitnehmen“.

Ich gebe zu, dass das Verhalten von Wendt meine Meinung sicher auch beeinflusst hat. Vielleicht sollte es auch für die Beiratswahl ein Anforderungsprofil im Hinblick auf Aufgaben und Qualifikation geben Zwinkernd.
Präsidium HSV e.V. |#200
17.01.2019 - 01:23 Uhr
Zitat von Jottkah1887

Puuhhh...habe gerade den HA-Artikel gelesen, der nicht einfach im Pressefred untergehen sollte, wobei ich die Überschrift etwas irreführend finde, den es geht mehr um Hintergründe, denn die Wahl an sich.

https://www.abendblatt.de/sport/fussball/hsv/article216218477/HSV-Machtkampf-Hoffmann-Hunke-Jansen.html

Google auf Desktop funzt.

Hier wird von Tricksereien bei der Etatplanung des e.V. und Kungeleien gesprochen, deren Wahrheitsgehalt ich nicht beurteilen kann.

Außerdem 'droht' Grzesik an, seinen Antrag auf Abwahl des Präsidiums nicht zurückzuziehen, sondern zu stellen. Zitat aus dem HA: "Und ich werde ihn auch gut begründen."

'Gut' dürfte hier vor allen Dingen 'lang' heißen... ugly

Es bleibt halt immer: unser HSV.

Gruß
Jottkah1887

Die Darstellung des Abendblatts ist ein klein wenig nebulös und irreführend. Wenn ich es richtig sehe, liegt der Bewirtschaftung ein vom Präsidium aufgestellter (und beschlossener) Vereinshaushaltsplan zu Grunde, der vom Beirat genehmigt wurde. Dass der Vereinshaushaltsplan vom Präsidium aufzustellen und zu beschließen ist, ergibt sich aus § 18 Ziffer 2 der Satzung, wo es heißt, dass die Geschäftsführung Sache des Präsidiums ist. Die Genehmigung durch den Beirat ist zwingend vorgeschrieben und in § 19 Ziffer 3 Buchst. c der Satzung geregelt. Unter der alten Struktur, also bis zur Ausgliederung, lag die Geschäftsführung zwar auch beim Präsidium (früher: Vorstand) allerdings in den von der Satzung gezogenen Grenzen (§ 20 Ziffer 1 Satz 1 der Satzung alte Fassung). Nach früherem Recht durfte der Vorstand den Vereinshaushaltsplan (früher: Finanzplan) nur aufstellen (§ 20 Ziffer 1 Buchst d der Satzung alte Fassung), während die Beschlussfassung darüber beim Beirat (früher Aufsichtsrat) lag (§ 18 Ziffer 1 Satz 1 erster Halbsatz der Satzung alter Fassung). Allein hieraus folgt schon, dass dem operativen Bereich (Präsidium/Vorstand) nach aktuellem Recht deutlich mehr Rechte zugestanden werden als das früher der Fall war. Und das ist auch gut so, weil ich mich nur allzu gut an die barsche Kritik aus früherer Zeit erinnern kann, die in dem Vorwurf eines Gemeinschaftsorgans aus Vorstand und Aufsichtsrat gipfelte.

Den Schluss, dass der Bewirtschaftung ein vom Präsidium aufgestellter (und beschlossener) und vom Beirat genehmigter Vereinshaushaltsplan zu Grunde liegt, leite ich übrigens aus dem Artikel des Abendblatts ab, weil darin von einem "verabredeten Etat" die Rede ist.

Ob das Präsidium den Beirat hintergangen hat, kann und werde ich nicht beurteilen.

Ich könnte mir nur vorstellen, dass die Bewilligung einer Ausfallbürgschaft ebenso wie die veränderten Planungen um den Kunstrasenplatz zu den Vorgängen der Geschäftsführung gehören, die kraft Satzungsrecht ausdrücklich dem Präsidium zugewiesen sind. Früher gab es eine ganze Reihe an Geschäftsvorgängen, die der Zustimmungspflicht des Beirats (früher Aufsichtsrat) unterlagen. Sie waren in § 20 Ziffern 3 bis 5 der Satzung alter Fassung aufgeführt. An einer vergleichbaren Regelung mangelt es im neuen Satzungsrecht, was für eine weitgehende Freiheit des Präsidiums im Rahmen seiner Geschäftsführung spricht.

Die vom Präsidium beschlossene Geschäftsordnung nach dem Stand vom 19.09.18, der der Beirat zugestimmt hat, gibt für eine eingeschränkte Geschäftsführung ebenfalls nichts her. Gleiches gilt für die früheren Fassungen der GO-Präsidium nach dem Stand vom 13.03.15 und vom 23.06.18.

Unabhängig hiervon, finde ich die öffentliche Diskussion äußerst peinlich, weil sie sich mit ein klein wenig guten Willen vermeiden ließe. Schließlich hat der Ehrenrat die Aufgabe, die Organe des Vereins beratend zu unterstützen ( § 23 Ziffer1 Buchst. d der Satzung).
Dieser Beitrag wurde zuletzt von princedenmark1953 am 17.01.2019 um 01:28 Uhr bearbeitet
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