| Geburtsdatum | 28.05.1950 |
|---|---|
| Alter | 76 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Präsident |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Werner Gegenbauer
01.07.2012 - 01:08 Uhr
19.02.2022 - 18:04 Uhr
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Das mit Abstimmungen bei digitalen Versammlungen ist nicht so einfach und rechtlich höchst umstritten. Die politischen Parteien haben als Lösung gefunden, dass sie nach einer digitalen Abstimmung noch einmal eine postalische Abstimmung machen.
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
19.02.2022 - 20:05 Uhr
Zitat von Berlin71
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Zitat von ColeWorld
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Zitat von Nosebear
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Bei der MGV wurden sehr viele kritische Fragen rausgefiltert. Haben hier auch mehrere im Forum bestätigt
19.02.2022 - 20:20 Uhr
Zitat von Berlin71
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
19.02.2022 - 22:01 Uhr
Zitat von ColeWorld
Bei der MGV wurden sehr viele kritische Fragen rausgefiltert. Haben hier auch mehrere im Forum bestätigt
Zitat von Berlin71
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Zitat von ColeWorld
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Zitat von Nosebear
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Bei der MGV wurden sehr viele kritische Fragen rausgefiltert. Haben hier auch mehrere im Forum bestätigt
Das war doch ein Zeitproblem. Nicht alle Fragen konnten beantwortet werden. Weder auf einer digitalen Veranstaltung noch auf einer Präsenz-Veranstaltung können alle Fragen beantwortet werden.
Mit Zensur hat das nun mal gar nichts zu tun. Mir (und allen anderen, die an digitalen Veranstaltungen teilnehmen) geht das auch bei anderen Veranstaltungen so, dass meine Fragen nicht alle beantwortet werden können, ich würde aber niemals über eine Zensur sprechen. Muss ich meine Fragen eben zeitlich früher stellen, dann werden die auch behandelt werden können. Und - besonders wichtig - kurz und präzise. Und auch Nachfragen gehen meistens nicht mehr.
Das ist der Nachteil bei digitalen Veranstaltungen, je nach Größe der Teilnehmerzahl kann man nicht in Diskussionen kommen. Deswegen wurden ja auch die Anträge zurückgestellt.
19.02.2022 - 22:12 Uhr
Zitat von Der-Neue
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Zitat von Berlin71
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
20.02.2022 - 08:59 Uhr
Zitat von Berlin71
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Zitat von Der-Neue
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Zitat von Berlin71
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Das sind ja nun zwei vollkommen verschiedene Dinge, ob man jemand unterstellt das er nicht zur Mitgliederversammlung kommen MÖCHTE oder das aktuelle Vereinsrecht es unter normalen Umständen nicht zulässt!
Viele Regelungen in diversen Wahlverordnungen oder Rechten, wurden im Laufe der Jahre reformiert und der wachsenden Zahlen der Wahlberechtigten (u.a.) angepasst. Selbst bei der Bundestagswahl hat man in den 50er Jahren die Briefwahl eingeführt um jedem die Teilnahme zu ermöglichen!
20.02.2022 - 09:13 Uhr
Werner muss weg!
20.02.2022 - 10:16 Uhr
Zitat von Der-Neue
Das sind ja nun zwei vollkommen verschiedene Dinge, ob man jemand unterstellt das er nicht zur Mitgliederversammlung kommen MÖCHTE oder das aktuelle Vereinsrecht es unter normalen Umständen nicht zulässt!
Viele Regelungen in diversen Wahlverordnungen oder Rechten, wurden im Laufe der Jahre reformiert und der wachsenden Zahlen der Wahlberechtigten (u.a.) angepasst. Selbst bei der Bundestagswahl hat man in den 50er Jahren die Briefwahl eingeführt um jedem die Teilnahme zu ermöglichen!
Zitat von Berlin71
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Zitat von Der-Neue
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Zitat von Berlin71
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Das sind ja nun zwei vollkommen verschiedene Dinge, ob man jemand unterstellt das er nicht zur Mitgliederversammlung kommen MÖCHTE oder das aktuelle Vereinsrecht es unter normalen Umständen nicht zulässt!
Viele Regelungen in diversen Wahlverordnungen oder Rechten, wurden im Laufe der Jahre reformiert und der wachsenden Zahlen der Wahlberechtigten (u.a.) angepasst. Selbst bei der Bundestagswahl hat man in den 50er Jahren die Briefwahl eingeführt um jedem die Teilnahme zu ermöglichen!
Das(Bundestagswahlen, Landtagswahlen) ist mit Vereinsrecht und Wahlen in Vereinen überhaupt nicht zu vergleichen. Im Gesetz zu Vereinen sind ausdrücklich Präsenz-Mitgliederversammlungen verankert, sicher auch deswegen, weil zum damaligenZeitpunkt hybride Veranstaltungen undenkbar waren. Es gibt aber gute Gründe, warum weiterhin MGVs in Präsenz stattfinden sollten und Wahlen in den MGVs stattfinden.
Ein Grund ist, dass passive Mitglieder nicht über die Vereinsführung entscheiden sollten. Entscheiden sollen die Mitglieder, die sich im Verein engagieren, Minimum Teilnahme an der MGV.
Wenn Mitglieder in USA (um nur ein Land zu nennen) über die Vereinsführung entscheiden - gute Nacht.
Aber das Thema geht jetzt weg von Gegenbauer zu satzungstechnischen und vereinsrechtlichen Fragen, hier wird es in der nächsten MGV einen Vorschlag geben, der bekanntlich nur vertagt worden ist auf die nächste Präsenz-MGV.
Ich bin entschieden gegen hybride MGVs, wer aus persönlichen Gründen (Ausnahme bleibt Corona oder andere Katastrophen) nicht zur MGV kommen kann oder will soll auch nicht über die Vereinsführung entscheiden.
20.02.2022 - 10:24 Uhr
Zitat von Berlin71
Das(Bundestagswahlen, Landtagswahlen) ist mit Vereinsrecht und Wahlen in Vereinen überhaupt nicht zu vergleichen. Im Gesetz zu Vereinen sind ausdrücklich Präsenz-Mitgliederversammlungen verankert, sicher auch deswegen, weil zum damaligenZeitpunkt hybride Veranstaltungen undenkbar waren. Es gibt aber gute Gründe, warum weiterhin MGVs in Präsenz stattfinden sollten und Wahlen in den MGVs stattfinden.
Ein Grund ist, dass passive Mitglieder nicht über die Vereinsführung entscheiden sollten. Entscheiden sollen die Mitglieder, die sich im Verein engagieren, Minimum Teilnahme an der MGV.
Wenn Mitglieder in USA (um nur ein Land zu nennen) über die Vereinsführung entscheiden - gute Nacht.
Aber das Thema geht jetzt weg von Gegenbauer zu satzungstechnischen und vereinsrechtlichen Fragen, hier wird es in der nächsten MGV einen Vorschlag geben, der bekanntlich nur vertagt worden ist auf die nächste Präsenz-MGV.
Ich bin entschieden gegen hybride MGVs, wer aus persönlichen Gründen (Ausnahme bleibt Corona oder andere Katastrophen) nicht zur MGV kommen kann oder will soll auch nicht über die Vereinsführung entscheiden.
Zitat von Der-Neue
Das sind ja nun zwei vollkommen verschiedene Dinge, ob man jemand unterstellt das er nicht zur Mitgliederversammlung kommen MÖCHTE oder das aktuelle Vereinsrecht es unter normalen Umständen nicht zulässt!
Viele Regelungen in diversen Wahlverordnungen oder Rechten, wurden im Laufe der Jahre reformiert und der wachsenden Zahlen der Wahlberechtigten (u.a.) angepasst. Selbst bei der Bundestagswahl hat man in den 50er Jahren die Briefwahl eingeführt um jedem die Teilnahme zu ermöglichen!
Zitat von Berlin71
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Zitat von Der-Neue
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Zitat von Berlin71
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Zitat von OllyBSC
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
Zitat von CAPTAINstonie
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
War das nicht grundsätzlich so das nur Leute abstimmen können die an der MV vor Ort sind? Oder können auch Leute online abstimmen sofern sie nicht teilnehmen können.
Sofern es keine reine Präsenzveranstaltung ist, sondern wieder eine digitale MV, kann auch online abgestimmt werden.
Aber es steht glaube ich gar keine Wahl an, es kann aber wieder ein Abwahlantrag eingereicht werden. Kann mir gut vorstellen, dass das auch passieren wird.
…………..
Und so ganz nebenbei bemerkt: Warum soll jemand, der es nicht einmal zu einer Präsenzveranstaltung kommen möchte, über eine Vereinsführung abstimmen. Die Ausnahmesituation Corona jetzt mal nicht berücksichtigt.
Vielleicht weil es Mitglieder gibt die aus diversen Gründen nicht die Möglichkeit haben persönlich vor Ort zu erscheinen?!
Dann ist das so, das Vereinsrecht kennt keine Ausnahmen für Mitglieder, die nicht kommen können. Im Moment kann man anders verfahren ("Corona-Recht"), praktisch werden Vereinsrechtler klären müssen, ob und wie das in Satzungen rechtssicher verankert werden kann (ohne "Corona-Recht").
Das sind ja nun zwei vollkommen verschiedene Dinge, ob man jemand unterstellt das er nicht zur Mitgliederversammlung kommen MÖCHTE oder das aktuelle Vereinsrecht es unter normalen Umständen nicht zulässt!
Viele Regelungen in diversen Wahlverordnungen oder Rechten, wurden im Laufe der Jahre reformiert und der wachsenden Zahlen der Wahlberechtigten (u.a.) angepasst. Selbst bei der Bundestagswahl hat man in den 50er Jahren die Briefwahl eingeführt um jedem die Teilnahme zu ermöglichen!
Das(Bundestagswahlen, Landtagswahlen) ist mit Vereinsrecht und Wahlen in Vereinen überhaupt nicht zu vergleichen. Im Gesetz zu Vereinen sind ausdrücklich Präsenz-Mitgliederversammlungen verankert, sicher auch deswegen, weil zum damaligenZeitpunkt hybride Veranstaltungen undenkbar waren. Es gibt aber gute Gründe, warum weiterhin MGVs in Präsenz stattfinden sollten und Wahlen in den MGVs stattfinden.
Ein Grund ist, dass passive Mitglieder nicht über die Vereinsführung entscheiden sollten. Entscheiden sollen die Mitglieder, die sich im Verein engagieren, Minimum Teilnahme an der MGV.
Wenn Mitglieder in USA (um nur ein Land zu nennen) über die Vereinsführung entscheiden - gute Nacht.
Aber das Thema geht jetzt weg von Gegenbauer zu satzungstechnischen und vereinsrechtlichen Fragen, hier wird es in der nächsten MGV einen Vorschlag geben, der bekanntlich nur vertagt worden ist auf die nächste Präsenz-MGV.
Ich bin entschieden gegen hybride MGVs, wer aus persönlichen Gründen (Ausnahme bleibt Corona oder andere Katastrophen) nicht zur MGV kommen kann oder will soll auch nicht über die Vereinsführung entscheiden.
Hast du sehr ausführlich beschrieben aber ich bin komplett der entgegen gesetzten Meinung.
Man kann nicht einerseits stolz auf tausende Mitglieder in aller Welt sein und denen das Mitspracherecht nicht zugestehen wollen.
Meine Meinung!
20.02.2022 - 12:43 Uhr
Zitat von Berlin71
Das war doch ein Zeitproblem. Nicht alle Fragen konnten beantwortet werden. Weder auf einer digitalen Veranstaltung noch auf einer Präsenz-Veranstaltung können alle Fragen beantwortet werden.
Mit Zensur hat das nun mal gar nichts zu tun. Mir (und allen anderen, die an digitalen Veranstaltungen teilnehmen) geht das auch bei anderen Veranstaltungen so, dass meine Fragen nicht alle beantwortet werden können, ich würde aber niemals über eine Zensur sprechen. Muss ich meine Fragen eben zeitlich früher stellen, dann werden die auch behandelt werden können. Und - besonders wichtig - kurz und präzise. Und auch Nachfragen gehen meistens nicht mehr.
Das ist der Nachteil bei digitalen Veranstaltungen, je nach Größe der Teilnehmerzahl kann man nicht in Diskussionen kommen. Deswegen wurden ja auch die Anträge zurückgestellt.
Zitat von ColeWorld
Bei der MGV wurden sehr viele kritische Fragen rausgefiltert. Haben hier auch mehrere im Forum bestätigt
Zitat von Berlin71
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Zitat von ColeWorld
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Zitat von Nosebear
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Mit Ablauf der Coronamaßnahmen wird auch das Thema Onlineversammlung bzw Hybrid auch wieder an Fahrt verlieren.
Und dann wird hoffentlich die Zensur seitens des Vereins enden.
Welche Zensur ??? Ich konnte bei der MGV meine Fragen stellen und alle meine Fragen wurden auch behandelt. Dass in einer MGV auch mal Ende mit Rednerliste sein muss ist einfach notwendig, oder will jemand 10 Stunden MGV machen ?
Bei der MGV wurden sehr viele kritische Fragen rausgefiltert. Haben hier auch mehrere im Forum bestätigt
Das war doch ein Zeitproblem. Nicht alle Fragen konnten beantwortet werden. Weder auf einer digitalen Veranstaltung noch auf einer Präsenz-Veranstaltung können alle Fragen beantwortet werden.
Mit Zensur hat das nun mal gar nichts zu tun. Mir (und allen anderen, die an digitalen Veranstaltungen teilnehmen) geht das auch bei anderen Veranstaltungen so, dass meine Fragen nicht alle beantwortet werden können, ich würde aber niemals über eine Zensur sprechen. Muss ich meine Fragen eben zeitlich früher stellen, dann werden die auch behandelt werden können. Und - besonders wichtig - kurz und präzise. Und auch Nachfragen gehen meistens nicht mehr.
Das ist der Nachteil bei digitalen Veranstaltungen, je nach Größe der Teilnehmerzahl kann man nicht in Diskussionen kommen. Deswegen wurden ja auch die Anträge zurückgestellt.
Würde mich ja schon interessieren wer entschieden hat, welche Fragen beantwortet werden und welche nicht.
Welches Auswahlkriterium wurde denn angewendet?
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Deutschland 
