| Geburtsdatum | 28.04.1944 |
|---|---|
| Alter | 82 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Aufsichtsratsmitglied |
| Akt. Verein | Hannover 96 |
Martin Kind
08.05.2012 - 13:32 Uhr
28.07.2022 - 13:37 Uhr
Fakt ist sagen wir mal so, Kind wollte von sich aus gehen und hat es aber nicht geschafft.
Von der Konstellation war auch klar das der E.V. sich von Kind trennen wollte.
Das dies jetzt so geschieht ist überraschend aber irgendwie auch "nachvollziehbar"(ist es das richtige Wort?).
Wie auch immer hier irgendwelche Rechte/Pflichten etc. zu bewerten sind liegt nicht an mir...
Ich für meinen Teil hoffe das dieses von Kind teils unseriös geschaffene Konstrukt wieder zu einem normalen Verein wird. Ist das jetzt die Chance? Ich hoffe darauf.
Von der Konstellation war auch klar das der E.V. sich von Kind trennen wollte.
Das dies jetzt so geschieht ist überraschend aber irgendwie auch "nachvollziehbar"(ist es das richtige Wort?).
Wie auch immer hier irgendwelche Rechte/Pflichten etc. zu bewerten sind liegt nicht an mir...
Ich für meinen Teil hoffe das dieses von Kind teils unseriös geschaffene Konstrukt wieder zu einem normalen Verein wird. Ist das jetzt die Chance? Ich hoffe darauf.
28.07.2022 - 13:41 Uhr
Zitat von totoshi
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
Zitat von Saufnase
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
Die Satzungsänderung muss (soweit ich weiß) aber bei einer HV durch eine Mehrheit beschlossen werden.
28.07.2022 - 13:42 Uhr
Zitat von totoshi
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
Zitat von Saufnase
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
... keine Ahnung wie das bei 96 geregelt ist,
....aber eine Satzungsänderung bei einem e.V. bedarf meines Wissens nach, eine Zustimmung der Mitglieder und das im Rahmen einer MV. Es muss in der Regel Formal und fristgerecht ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden. Den Antrag kann i.R. jedes normale Mitglied stellen, welches i..R. eine Mitgliedschaft > 6 Monate haben muss.
Findet die Satzungsänderung die notwendige Mehrheit der MV wird das Ganze formal erst Gültig durch eine Eintragung im Vereinsregister. Dazu müssen die Änderung samt der Abstimmungsprotokolle eingereicht werden...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von NOMHertha am 28.07.2022 um 13:54 Uhr bearbeitet
28.07.2022 - 13:43 Uhr
Quelle: www.t-online.de
Frobel erläutert, wie er von der Nachricht erfahren hat: "Ich wurde gestern um 18.45 Uhr von Herrn Nestler angerufen, also nach dem Beschluss. Heute Morgen habe ich dann um 7.13 Uhr eine Mail bekommen, dass ich dem Interims-Geschäftsführer zustimmen soll – das habe ich abgelehnt." Der Aufsichtsrat wurde zu der Personalie nicht befragt. Nun werde geprüft, ob die Abberufung Kinds überhaupt rechtens ist. Diese Prüfung könne einige Tage in Anspruch nehmen. Laut Frobel ist Martin Kind sogar weiterhin Geschäftsführer der Profiabteilung. "Das war ein Beschluss des Vereins, aber die Abberufung beim Handelsregister ist nicht eingetragen worden. Mit anderen Worten: Martin Kind ist Geschäftsführer." Laut dem Vorsitz des Aufsichtsrats ist die Zustimmung des Rats notwendig, um den Geschäftsführer abzustellen.
Hier eine weitere Einsicht in die Geschehnisse
28.07.2022 - 13:52 Uhr
Zitat von Matz96
Quelle: www.t-online.de
Frobel erläutert, wie er von der Nachricht erfahren hat: "Ich wurde gestern um 18.45 Uhr von Herrn Nestler angerufen, also nach dem Beschluss. Heute Morgen habe ich dann um 7.13 Uhr eine Mail bekommen, dass ich dem Interims-Geschäftsführer zustimmen soll – das habe ich abgelehnt." Der Aufsichtsrat wurde zu der Personalie nicht befragt. Nun werde geprüft, ob die Abberufung Kinds überhaupt rechtens ist. Diese Prüfung könne einige Tage in Anspruch nehmen. Laut Frobel ist Martin Kind sogar weiterhin Geschäftsführer der Profiabteilung. "Das war ein Beschluss des Vereins, aber die Abberufung beim Handelsregister ist nicht eingetragen worden. Mit anderen Worten: Martin Kind ist Geschäftsführer." Laut dem Vorsitz des Aufsichtsrats ist die Zustimmung des Rats notwendig, um den Geschäftsführer abzustellen.
Hier eine weitere Einsicht in die GeschehnisseDas Ganze ist an Lächerlichkeit und Stümperhaftigkeit ja kaum noch zu überbieten,
nun noch im Pokal ausscheiden und das nächste Punktspiel vergeigen und der Baum brennt wieder lichterloh, falls er das nicht eh schon tut.
Ich habe mich von der Hoffnung und der Freude auf eine tolle und entspannte Saison schon mal wieder verabschiedet. Wie konnte ich nur glauben, dass man sich mal zurücklegen kann und einfach nur den Fußball genießen kann???
28.07.2022 - 13:53 Uhr
Zitat von Matz96
Quelle: www.t-online.de
Frobel erläutert, wie er von der Nachricht erfahren hat: "Ich wurde gestern um 18.45 Uhr von Herrn Nestler angerufen, also nach dem Beschluss. Heute Morgen habe ich dann um 7.13 Uhr eine Mail bekommen, dass ich dem Interims-Geschäftsführer zustimmen soll – das habe ich abgelehnt." Der Aufsichtsrat wurde zu der Personalie nicht befragt. Nun werde geprüft, ob die Abberufung Kinds überhaupt rechtens ist. Diese Prüfung könne einige Tage in Anspruch nehmen. Laut Frobel ist Martin Kind sogar weiterhin Geschäftsführer der Profiabteilung. "Das war ein Beschluss des Vereins, aber die Abberufung beim Handelsregister ist nicht eingetragen worden. Mit anderen Worten: Martin Kind ist Geschäftsführer." Laut dem Vorsitz des Aufsichtsrats ist die Zustimmung des Rats notwendig, um den Geschäftsführer abzustellen.
Hier eine weitere Einsicht in die GeschehnisseWenn das alles so stimmt, müsste Kramer seinen Hut nehmen.... so viel Blödheit traue ich selbst Kramer nicht zu.
Zumal selbst der Eintrag im Handelsregister nicht erfolgt ist
28.07.2022 - 13:54 Uhr
Zitat von NOMHertha
... keine Ahnung wie das bei 96 geregelt ist,
....aber eine Satzungsänderung bei einem e.V. bedarf meines Wissens nach, eine Zustimmung der Mitglieder und das im Rahmen einer MV. Es muss in der Regel Formal und fristgerecht ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden.
Findet die Satzungsänderung die notwendige Mehrheit der MV wird das Ganze formal erst Gültig durch eine Eintragung im Vereinsregister. Dazu müssen die Änderung samt der Abstimmungsprotokolle eingereicht werden...
Zitat von totoshi
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
Zitat von Saufnase
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Hierzu ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:
"Aus meiner Erinnerung ist es so, dass diese Pattgeschichte im AR eigentlich nicht mit 50+1 konform ist, aber die DFL es durchgewunken hat, weil der e. V. als alleiniger Gesellschafter jederzeit die Satzung eigenverantwortlich ändern kann.
Sehr wahrscheinlich wurde die Satzung vor Kinds Abberufung entsprechend geändert."
Das würde auf jeden Fall einiges erklären.
Ich kann mich zwar auch täuschen, aber meine, dass eine Satzungsänderung erst wirksam wird, wenn diese beim zuständigen Amtsgericht eingetragen und veröffentlicht ist. Solange das noch nicht geschehen ist, sind die Änderungen nichtig.
... keine Ahnung wie das bei 96 geregelt ist,
....aber eine Satzungsänderung bei einem e.V. bedarf meines Wissens nach, eine Zustimmung der Mitglieder und das im Rahmen einer MV. Es muss in der Regel Formal und fristgerecht ein Antrag auf Satzungsänderung gestellt werden.
Findet die Satzungsänderung die notwendige Mehrheit der MV wird das Ganze formal erst Gültig durch eine Eintragung im Vereinsregister. Dazu müssen die Änderung samt der Abstimmungsprotokolle eingereicht werden...
Stimmt, den Teil mit der MV hatte ich vergessen. Danke!
Allerdings weiss ich auch nicht, wie die Satzungen bei 96 aussehen. Vielleicht hat die GmbH auch dementsprechende Rechte ohne die MV - aber der Wirksamkeit bedarf es trotzdem einer vorherigen Veröffentlichung.
28.07.2022 - 13:57 Uhr
Zitat von Tingel75
T0815 Bitte. Warten wir doch erstmal ab bevor wir von Versagen und Konsequenzen reden.
Die nächsten Stunden, Tage werden uns da schon ein wenig mehr die Augen öffnen..
Jetzt mit unserem Halbwissen, ich bitte Dich...
Zitat von t0815
Zumal die Sache "Vorgestern" passiert ist. Von daher ist das als nicht informiert zu bewerten.
Ohne weiteren Spielraum!
So oder so, das ist nicht mehr schön zu reden und wirklich ein absolutes Versagen des e.V.
Hier müssen Konsequenzen folgen!
Zitat von OnlyH96
Nein, der Aufsichtsrat ist vor Durchführung der Abberufung zu informieren, nicht danach.
Zitat von Nickname2020
Wenn das gestern erst beschlossen wurde, kann die Information ja auch heute erst erfolgen. Sehe da rechtlich kein Problem, wenn nur eine Mitteilungspflicht besteht, ist diese für die Wirksamkeit ohnehin nicht relevant.
Wenn das gestern erst beschlossen wurde, kann die Information ja auch heute erst erfolgen. Sehe da rechtlich kein Problem, wenn nur eine Mitteilungspflicht besteht, ist diese für die Wirksamkeit ohnehin nicht relevant.
Nein, der Aufsichtsrat ist vor Durchführung der Abberufung zu informieren, nicht danach.
Zumal die Sache "Vorgestern" passiert ist. Von daher ist das als nicht informiert zu bewerten.
Ohne weiteren Spielraum!
So oder so, das ist nicht mehr schön zu reden und wirklich ein absolutes Versagen des e.V.
Hier müssen Konsequenzen folgen!
T0815 Bitte. Warten wir doch erstmal ab bevor wir von Versagen und Konsequenzen reden.
Die nächsten Stunden, Tage werden uns da schon ein wenig mehr die Augen öffnen..
Jetzt mit unserem Halbwissen, ich bitte Dich...
Aber genau das ist doch die Unfähigkeit, man geht als e.V mit solch einer schwerwiegenden Entscheidung an die Öffentlichkeit ohne belastbar zu begründen warum
man sich dazu genötigt fühlt, als wenn diese Leute nicht bis 3 zählen können um zu wissen was das in der Öffentlichkeit hervorruft.
Wenn das nicht rechtlich sauber ist was der e.V. da losgetreten hat sollte man diese Leute vom Hof jagen.
28.07.2022 - 14:06 Uhr
Zitat von Alt-Linden
Aber genau das ist doch die Unfähigkeit, man geht als e.V mit solch einer schwerwiegenden Entscheidung an die Öffentlichkeit ohne belastbar zu begründen warum
man sich dazu genötigt fühlt, als wenn diese Leute nicht bis 3 zählen können um zu wissen was das in der Öffentlichkeit hervorruft.
Wenn das nicht rechtlich sauber ist was der e.V. da losgetreten hat sollte man diese Leute vom Hof jagen.
Zitat von Tingel75
T0815 Bitte. Warten wir doch erstmal ab bevor wir von Versagen und Konsequenzen reden.
Die nächsten Stunden, Tage werden uns da schon ein wenig mehr die Augen öffnen..
Jetzt mit unserem Halbwissen, ich bitte Dich...
Zitat von t0815
Zumal die Sache "Vorgestern" passiert ist. Von daher ist das als nicht informiert zu bewerten.
Ohne weiteren Spielraum!
So oder so, das ist nicht mehr schön zu reden und wirklich ein absolutes Versagen des e.V.
Hier müssen Konsequenzen folgen!
Zitat von OnlyH96
Nein, der Aufsichtsrat ist vor Durchführung der Abberufung zu informieren, nicht danach.
Zitat von Nickname2020
Wenn das gestern erst beschlossen wurde, kann die Information ja auch heute erst erfolgen. Sehe da rechtlich kein Problem, wenn nur eine Mitteilungspflicht besteht, ist diese für die Wirksamkeit ohnehin nicht relevant.
Wenn das gestern erst beschlossen wurde, kann die Information ja auch heute erst erfolgen. Sehe da rechtlich kein Problem, wenn nur eine Mitteilungspflicht besteht, ist diese für die Wirksamkeit ohnehin nicht relevant.
Nein, der Aufsichtsrat ist vor Durchführung der Abberufung zu informieren, nicht danach.
Zumal die Sache "Vorgestern" passiert ist. Von daher ist das als nicht informiert zu bewerten.
Ohne weiteren Spielraum!
So oder so, das ist nicht mehr schön zu reden und wirklich ein absolutes Versagen des e.V.
Hier müssen Konsequenzen folgen!
T0815 Bitte. Warten wir doch erstmal ab bevor wir von Versagen und Konsequenzen reden.
Die nächsten Stunden, Tage werden uns da schon ein wenig mehr die Augen öffnen..
Jetzt mit unserem Halbwissen, ich bitte Dich...
Aber genau das ist doch die Unfähigkeit, man geht als e.V mit solch einer schwerwiegenden Entscheidung an die Öffentlichkeit ohne belastbar zu begründen warum
man sich dazu genötigt fühlt, als wenn diese Leute nicht bis 3 zählen können um zu wissen was das in der Öffentlichkeit hervorruft.
Wenn das nicht rechtlich sauber ist was der e.V. da losgetreten hat sollte man diese Leute vom Hof jagen.
+1; das sollte eigentlich jemand wissen (Personalrecht) der in der Personalabteilung eines DAX-Unternehmens arbeitet....kein Wunder das MK das ganze angeblich nichtssagend zur Kenntnis genommen hat.....
28.07.2022 - 14:09 Uhr
Der Eindruck, der sich momentan ergibt, ist in der Tat katastrophal. Ich erwarte jetzt, dass Kramer und Nestler die Situation vollumfänglich (!) aufklären. Dazu gehört:
- Auf welcher Grundlage (schwerwiegendes Fehlverhalten welcher Natur?) die Entscheidung fußt, Kind abzuberufen,
- wieso dieser Zeitpunkt gewählt wurde,
- welche Rechtsauffassung dabei zugrundeliegt bzw. aus Sicht des e.V. gültig ist,
- welche Schritte jüngst unternommen wurden, um eine mildere Lösung zu wählen,
- wieso der Aufsichtsrat der Management GmbH nicht mindestens mal eingebunden wurde,
- ob diesbezüglich Gespräche mit der sportlichen Leitung (Mann + Leitl) stattgefunden haben,
- wieso gemäß Aufsichtsrat Frobel heute - also nach der Abberufung von Kind - erst dessen Zustimmung zu einem Interims-Geschäftsführer eingeholt wurde,
- wie die weitere Zusammenarbeit mit Kind in seiner Eigenschaft als Gesellschafter angedacht war
- und welcher Plan ausgearbeitet wurde, auch ohne Hannover-Vertrag die Finanzierung und sportliche Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Können Kramer und Nestler diese Punkte nicht hinreichend und zufriedenstellend aufklären, müssen für mich beide ihren Hut nehmen. Dass man in der Pressemitteilung nicht direkt die Gründe für die Abberufung nennen will/kann, verstehe ich noch in Anbetracht eines möglichen Gerichtsverfahren. Dennoch muss das Ziel sein, Schaden von Hannover 96 abzuwenden. Dieser ist aber bereits zweifelsohne entstanden, daher muss nun aufgeklärt werden, auf welcher Grundlage das Vorgehen fußte und ob dieses verhältnismäßig und wasserdicht war.
- Auf welcher Grundlage (schwerwiegendes Fehlverhalten welcher Natur?) die Entscheidung fußt, Kind abzuberufen,
- wieso dieser Zeitpunkt gewählt wurde,
- welche Rechtsauffassung dabei zugrundeliegt bzw. aus Sicht des e.V. gültig ist,
- welche Schritte jüngst unternommen wurden, um eine mildere Lösung zu wählen,
- wieso der Aufsichtsrat der Management GmbH nicht mindestens mal eingebunden wurde,
- ob diesbezüglich Gespräche mit der sportlichen Leitung (Mann + Leitl) stattgefunden haben,
- wieso gemäß Aufsichtsrat Frobel heute - also nach der Abberufung von Kind - erst dessen Zustimmung zu einem Interims-Geschäftsführer eingeholt wurde,
- wie die weitere Zusammenarbeit mit Kind in seiner Eigenschaft als Gesellschafter angedacht war
- und welcher Plan ausgearbeitet wurde, auch ohne Hannover-Vertrag die Finanzierung und sportliche Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.
Können Kramer und Nestler diese Punkte nicht hinreichend und zufriedenstellend aufklären, müssen für mich beide ihren Hut nehmen. Dass man in der Pressemitteilung nicht direkt die Gründe für die Abberufung nennen will/kann, verstehe ich noch in Anbetracht eines möglichen Gerichtsverfahren. Dennoch muss das Ziel sein, Schaden von Hannover 96 abzuwenden. Dieser ist aber bereits zweifelsohne entstanden, daher muss nun aufgeklärt werden, auf welcher Grundlage das Vorgehen fußte und ob dieses verhältnismäßig und wasserdicht war.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von SergioPinto96 am 28.07.2022 um 14:35 Uhr bearbeitet
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Deutschland 

